Evaluationen sind methodisch anspruchsvolle wissenschaftliche Untersuchungen.

Bei Evaluationen für die GPK geht die PVK nach folgenden Schritten vor:

Die GPK beider Räte beauftragen die PVK gemeinsam mit der Durchführung von Evaluationen und informieren den Bundesrat über deren Thematik. Sie bestimmen, welche ihrer Subkommissionen für die Evaluation zuständig ist.

Verwendung der Evaluationen der PVK

  • Evaluationen der PVK zeigen nicht erst nach ihrem Abschluss Wirkung. Bereits die Durchführung einer Evaluation (z.B. Gespräche mit der Verwaltung) und die Konsultation der Berichtsentwürfe können bei den beteiligten Stellen Lern- und Änderungsprozesse auslösen.
  • Die GPK verwerten die Evaluationsergebnisse der PVK, indem sie in der Regel in einem eigenen Bericht Schlussfolgerungen daraus ziehen und Handlungsempfehlungen an den Bundesrat formulieren. Dieser nimmt in der Folge zu den Empfehlungen Stellung. Die GPK prüfen die Stellungnahme des Bundesrates und verlangen bei Bedarf weitere Informationen. Evaluationen der PVK bilden so eine wichtige Grundlage für den Dialog zwischen Bundesrat und Parlament.
  • Zuweilen reichen die GPK aufgrund von Evaluationen der PVK parlamentarische Vorstösse (Motionen, Postulate) ein, um Änderungsanträgen an den Bundesrat Nachdruck zu verleihen.
  • Rund zwei Jahre nach einer Evaluation führen die GPK in der Regel eine Nachkontrolle durch und lassen sich durch den Bundesrat informieren, inwiefern ihre Empfehlungen umgesetzt wurden. Die PVK kann die GPK dabei mit Abklärungen unterstützen.
  • Evaluationen der PVK zeigen unter Umständen auch, dass die rechtlichen Grundlagen angepasst werden sollten. Über die Bundesverwaltung, die zuständigen Sachkommissionen oder mittels parlamentarischer Initiativen der GPK können Evaluationsergebnisse in die Revision von Gesetzen und Verordnungen einfliessen.
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