​Evaluationen sind methodisch anspruchsvolle wissenschaftliche Untersuchungen.

Bei Evaluationen für die GPK geht die PVK nach folgenden Schritten vor (schwarz: Zuständigkeit der PVK; weiss: Zuständigkeit der GPK):

Evaluationen der PVK - Ablauf 

​Schritt​Details
Auftrag der GPKDie GPK beider Räte beauftragen die PVK gemeinsam mit der Durchführung von Evaluationen und informieren den Bundesrat über deren Thematik. Sie bestimmen, welche ihrer Subkommissionen für die Evaluation zuständig ist.
ProjektskizzeDie PVK arbeitet sich in das Thema ein und nimmt mit den betroffenen Bundesstellen Kontakt auf. Sie erstellt eine Projektskizze, die in der Regel mehrere Untersuchungsvorschläge enthält. Die zuständige Subkommission der GPK entscheidet, welche Vorschläge umgesetzt werden. Ab diesem Zeitpunkt bis zur Zustellung des Evaluationsberichts an die Subkommission arbeitet die PVK unabhängig.
UntersuchungskonzeptDie PVK präzisiert in einem Untersuchungskonzept die Fragestellungen, die Bewertungskriterien sowie die wissenschaftliche Methodik und stellt eine detaillierte Zeit- und Ressourcenplanung auf.
DurchführungFür die Datenerhebung (Auskünfte, Dokumentationen usw.) verkehrt die PVK direkt mit den betroffenen Bundesstellen. Die PVK verfügt dabei über weitreichende Informationsrechte, die sie auch an von ihr beauftragte Expertinnen und Experten übertragen kann.
Redaktion BerichtDie PVK fasst die Ergebnisse der Evaluation in einem vertraulichen Berichtsentwurf zusammen, den sie den betroffenen Bundesstellen zur Stellungnahme vorlegt. Nach der Überarbeitung stellt die PVK den fertigen Bericht der zuständigen Subkommission der GPK zu.
Veröffentlichung durch die GPKDie zuständige Subkommission der GPK zieht in einem eigenen Bericht die politischen Schlussfolgerungen aus der Evaluation der PVK und formuliert gegebenenfalls Empfehlungen zuhanden des Bundesrates. Falls keine schützenswerten Interessen gegen eine Publikation sprechen, veröffentlicht die GPK den Bericht der PVK zusammen mit ihren politischen Schlussfolgerungen und Empfehlungen.

 

Verwendung der Evaluationen der PVK

  • Evaluationen der PVK zeigen nicht erst nach ihrem Abschluss Wirkung. Bereits die Durchführung einer Evaluation (z.B. Gespräche mit der Verwaltung) und die Konsultation der Berichtsentwürfe können bei den beteiligten Stellen Lern- und Änderungsprozesse auslösen.
  • Die GPK verwerten die Evaluationsergebnisse der PVK, indem sie in der Regel in einem eigenen Bericht Schlussfolgerungen daraus ziehen und Handlungsempfehlungen an den Bundesrat formulieren. Dieser nimmt in der Folge zu den Empfehlungen Stellung. Die GPK prüfen die Stellungnahme des Bundesrates und verlangen bei Bedarf weitere Informationen. Evaluationen der PVK bilden so eine wichtige Grundlage für den Dialog zwischen Bundesrat und Parlament.
  • Zuweilen reichen die GPK aufgrund von Evaluationen der PVK parlamentarische Vorstösse (Motionen, Postulate) ein, um Änderungsanträgen an den Bundesrat Nachdruck zu verleihen.
  • Rund zwei Jahre nach einer Evaluation führen die GPK in der Regel eine Nachkontrolle durch und lassen sich durch den Bundesrat informieren, inwiefern ihre Empfehlungen umgesetzt wurden. Die PVK kann die GPK dabei mit Abklärungen unterstützen.
  • Evaluationen der PVK zeigen unter Umständen auch, dass die rechtlichen Grundlagen angepasst werden sollten. Über die Bundesverwaltung, die zuständigen Sachkommissionen oder mittels parlamentarischer Initiativen der GPK können Evaluationsergebnisse in die Revision von Gesetzen und Verordnungen einfliessen.