Rechtsgrundlagen

Die Schweizer Parlamentarierdelegation bei der IPU hat ihre Rechtsgrundlage in der Verordnung der Bundesversammlung über die Pflege der internationalen Beziehungen des Parlaments (VPiB) vom 28. September 2012 (SR 171.117).

Reglement der Delegation der Bundesversammlung bei der Interparlamentarischen Union (IPU) vom 6. September 2017 (PDF)Formatwechsel

 

Arbeitsweise

Die Delegation nimmt jährlich an den zwei Vollversammlungen der IPU teil. Vor jeder Versammlung tritt die Delegation zu einer Vorbereitungssitzung zusammen.

Zwischen den Versammlungen organisiert die IPU verschiedene Anlässe, wobei namentlich das Parlamentarier-Hearing der IPU im Rahmen der UNO-Generalversammlung in New York und die Parlamentarierkonferenz zur WTO hervorzuheben sind. Bei den wichtigsten dieser Anlässe ist die Delegation jeweils durch eines oder zwei Mitglieder vertreten.

 

Zusammensetzung der Delegation

Gemäss Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung über die Pflege der internationalen Beziehungen des Parlamentes (VPiB) (SR 171.117) setzt sich die ständige Delegation in der IPU aus fünf Mitgliedern des Nationalrates und drei Mitgliedern des Ständerates zusammen.