Die Parlamentsdienste bieten jährlich elf spannende Praktikumsplätze in verschiedenen Fachbereichen an. Alle Praktika beginnen am 1. September und enden am 31. August des Folgejahres. Sie werden Anfang April unter stelle.admin.ch (Praktika) ausgeschrieben. Entdecken Sie die verschiedenen Praktikumsstellen in der Übersicht.

Ihr Sprungbrett ins Berufsleben
Als Hochschulpraktikantin oder Hochschulpraktikant sind Sie Teil einer engagierten «Praktikumsklasse» und durchlaufen gemeinsam ein dienstübergreifendes Einführungs- und Ausbildungsprogramm.
Regelmässige Treffen mit der Programmleitung bieten Ihnen die Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch und Sie profitieren von einem wertvollen informellen Netzwerk unter den Teilnehmenden. Zusätzlich erhalten Sie Zeit für interne Seitenblicke in andere Bereiche.
Am Ende Ihres Praktikumsjahres können Sie sich um eine exklusive Juniorstelle bei den Parlamentsdiensten bewerben. In dieser auf zwei Jahre befristeten Position sammeln Sie wertvolle Berufserfahrung als wissenschaftliche Mitarbeiterin oder wissenschaftlicher Mitarbeiter. Zudem vertiefen Sie Ihr Wissen in zwei weiteren Fachbereichen.
Zulassungskriterien
Für das Praktikum bei den Parlamentsdiensten wird ein Masterstudium vorausgesetzt. Einzig in den Ressorts Information & Redaktion, Human Resources & Finanzen sowie Übersetzung werden auch Bewerberinnen und Bewerber mit einem Bachelorabschluss oder einem Übersetzerdiplom berücksichtigt. Der Studienabschluss darf bei Praktikumsbeginn maximal ein Jahr zurückliegen (entscheidend ist das Datum auf dem Diplom). Insgesamt dürfen maximal 12 Monate Praktika in der Bundesverwaltung (inkl. Botschaftspraktika) oder bei den Parlamentsdiensten absolviert werden. Die Kriterien basieren auf den internen Richtlinien des Eidgenössischen Personalamts EPA über die Hochschulpraktika bei der Bundesverwaltung.
Anstellungsbedingungen
- Sie erhalten einen befristeten Anstellungsvertrag gemäss Art. 8 und 9 des Bundespersonalgesetzes (BPG) sowie Art. 25 bis 25b der Bundespersonalverordnung (BPV).
- Der Beschäftigungsgrad beträgt 80 Prozent.
- Die Löhne für Hochschulpraktika sind in Art. 10a der Verordnung des EFD zur Bundespersonalverordnung festgelegt. Die Auszahlung erfolgt monatlich (1/12 des Jahreslohns).
Lohn bei einem 80-Prozent-Pensum (1/12), max. 12 Monate
Nach dem Bachelorstudium: CHF 3216/Monat
Nach dem Masterstudium oder der Promotion: CHF 3600/Monat
-
Das Praktikum beginnt am 1. September und endet am 31. August des Folgejahres.