Kommissionen sind Ausschüsse des Parlaments, die aus einer begrenzten Anzahl von Ratsmitgliedern bestehen. Sie haben grundsätzlich die Aufgabe, die ihnen zugewiesenen Geschäfte vorzuberaten. Darüber hinaus verfolgen sie die gesellschaftlichen und politischen Entwicklungen in ihrem Zuständigkeitsbereich und arbeiten Vorschläge aus.

 

Der Nationalrat verfügt über 12 ständige Kommissionen (9 Sachbereichs-, 2 Aufsichtskommissionen und die Immunitätskommission), der Ständerat über 11 (9 Sachbereichs- und 2 Aufsichtskommissionen). Neben den ständigen Kommissionen können die Ratsbüros zur Beratung eines bestimmten Geschäftes auch Spezialkommissionen bestellen.

Die Kommissionen des Nationalrates setzen sich in der Regel aus 25 Mitgliedern zusammen. Im Ständerat bestimmt das Reglement die Anzahl. Jede ständige Kommission setzt sich aus 13 Mitgliedern zusammen.

Die Räte haben nicht nur getrennte, sondern auch gemeinsame Kommissionen (die Redaktionskommission und die Delegationen im Bereich der international parlamentarischen Beziehungen). Die Vereinigte Bundesversammlung verfügt ebenfalls über eigene Kommissionen (die Begnadigungskommission und die Gerichtskommission).