​​Zuständigkeit

Die Begnadigungskommission ist einerseits zuständig für Gesuche um Begnadigung, die Entscheide des Bundesstrafgerichts oder einer eidgenössischen Verwaltungsbehörde betreffen, aber auch für Militärstrafsachen, die vom Bundesgericht beurteilt wurden. Die Kommission überweist die Begnadigungsgesuche dem Bundesrat zum Bericht und zur Antragstellung, prüft das Gesuch und unterbreitet ihren Antrag der Bundesversammlung.

Von 2004 bis 2011 war die Begnadigungskommission ebenfalls als Rehabilitierungskommission tätig.

Rehabilitierungskommission

Mitglieder der BeK aus dem Nationalrat

Mitglieder der BeK aus dem Ständerat

Kommissionssekretariat

​Funktion​Name​Telefon / Mail
​Auskunft​Laurent von Ballmoos 

​T +41 58 322 99 64
bek.cgra@parl.admin.ch

KommissionssekretärinMilena Amrein T +41 58 322 95 86
bek.cgra@parl.admin.ch