Instruktionsverbot
Die Mitglieder der Bundesversammlung verhandeln und stimmen ohne Weisungen von Kantonen, Bürgerinnen und Bürgern, Verbänden oder politischen Parteien ab. Ihnen kann nicht vorgeschrieben werden, wie sie im Parlament zu sprechen, zu wählen oder abzustimmen haben.
Dieses sogenannte «freie Mandat» ermöglicht es den Ratsmitgliedern, Kompromisse einzugehen, und dient so der Funktionsfähigkeit des Parlamentes.
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