Verwaltungsdelegation VD
Der Verwaltungsdelegation (VD) obliegt die oberste Leitung der Parlamentsverwaltung (Art. 38 Abs. 2 ParlG). Sie befasst sich mit sämtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Haushaltsführung, dem Personalmanagement, der Sicherheit, der Informatik und der Infrastruktur des Parlaments.
Ausserdem übt die VD die Oberaufsicht über die Parlamentsdienste (Art. 65 Abs. 1 ParlG) aus.
Sie setzt sich aus je drei Mitgliedern der Büros des National- und des Ständerates zusammen. In der Regel bilden die Präsidentinnen oder Präsidenten sowie die ersten und zweiten Vizepräsidentinnen oder Vizepräsidenten beider Räte die Verwaltungsdelegation.
Die VD bezeichnet eines ihrer Mitglieder für jeweils zwei Jahre als ihre Delegierte oder ihren Delegierten, die oder der sie gegenüber den Parlamentsdiensten vertritt (Art. 21 Abs. 2 Bst. a ParlVV).
Nationalrat Eric Nussbaumer vertritt die Verwaltungsdelegation als Delegierter.
Mitglieder
Delegationssekretariat