Das Bundesamt für Verkehr steuert und beaufsichtigt die Planung und Projektierung von Bahninfrastrukturvorhaben effizient, aber nur teilweise angemessen. Das Amt stellt insbesondere nicht sicher, dass die Kosten eingehalten werden. Die Zusammenarbeit zwischen dem Amt und den für den Ausbau verantwortlichen Bahnunternehmen ist insgesamt zweckmässig. Der Einbezug der Kantone und Gemeinden ist nur teilweise angemessen.