Die Parlamentarische Verwaltungskontrolle
Die Parlamentarische Verwaltungskontrolle (PVK) ist der Evaluationsdienst der Bundesversammlung. Sie führt im Auftrag der Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) Studien zur Rechtmässigkeit, Zweckmässigkeit und Wirksamkeit der Tätigkeiten der Bundesbehörden durch. Zudem kann die PVK auf Antrag anderer parlamentarischer Kommissionen die Wirksamkeit von Massnahmen des Bundes überprüfen.
Kürzlich abgeschlossene Evaluationen
Militärdienst mit Einschränkungen
Bei der Beurteilung der Militärdiensttauglichkeit mit Einschränkungen ist die Rechtsgleichheit nicht sichergestellt. Zudem gibt es verschiedene rechtliche Probleme. Die Beurteilungsprozesse in den Rekrutierungszentren sind hingegen zweckmässig organisiert und effizient.
Zusammenfassung –
Evaluationsbericht –
Medienmitteilung GPK-N –
Rechtsgutachten –
Entscheidanalysen
Verteilung der Asylsuchenden auf die Kantone
Die Verteilung der Asylsuchenden auf die Kantone ist komplex, weil sie verschiedene Faktoren beachten muss. Das elektronische System kann nicht alle diese Faktoren berücksichtigen. Die Kantonsverteilung wird deshalb häufig manuell angepasst. Es lässt sich nicht vermeiden, dass die tatsächliche Verteilung der Asylsuchenden nur bedingt proportional ist zur Kantonsbevölkerung. Im Übrigen ist die Notfallplanung für hohe Asylzahlen nicht mehr aktuell.
Zusammenfassung –
Evaluationsbericht –
Medienmitteilung GPK-S – Expertenbericht
Laufende Evaluationen
Informationen zu den laufenden Evaluationen finden sich im
Jahresbericht.
SYSTEM DER NEBENAMTLICHEN RICHTERINNEN UND RICHTER
An den eidgenössischen Gerichten werden nebenamtliche Richterinnen und Richter auf unterschiedliche Weise eingesetzt, etwa um Spitzen in der Geschäftslast zu bewältigen oder ausgefallene ordentliche Richterpersonen zu ersetzen. Im Rahmen einer Evaluation prüft die PVK die Zweckmässigkeit dieses Systems und ob es sich auch beim Bundesverwaltungsgericht eignen würde, welches nicht auf Nebenamtliche zurückgreifen kann.
Informationsblatt
Honorarkonsulate
Honorarkonsulate sind ehrenamtlich geleitete konsularische Posten. Honorarkonsuln und -konsulinnen unterstützen Landsleute vor Ort und pflegen wirtschaftliche sowie kulturelle Beziehungen. Sie verfügen über begrenzte Privilegien und Immunitäten. Die PVK untersucht, welche Vorgaben für die Schweizer Honorarkonsulate im Ausland sowie für die ausländischen Honorarkonsulate in der Schweiz gelten und wie sie eingehalten werden.
Informationsblatt
Unabhängigkeit und Steuerung der Preisüberwachung
Die Preisüberwachung bekämpft missbräuchliche Preise, die von Unternehmen oder Behörden festgelegt werden. Sie untersteht dem Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung, verfügt aber über eine gewisse Handlungsfreiheit in ihrer Tätigkeit. Die PVK untersucht die Autonomie und Steuerung der Preisüberwachung aus rechtlicher Perspektive und in der Praxis sowie im internationalen Vergleich.
Informationsblatt
Planung von Bahninfrastrukturvorhaben
Das Bundesamt für Verkehr (BAV) steuert und beaufsichtigt die Umsetzung von Ausbauprogrammen. Bei der Umsetzung arbeitet das BAV mit Infrastrukturbetreiberinnen (SBB, BLS, RhB usw.) sowie Kantonen und Gemeinden zusammen. Die PVK untersucht, ob das BAV seine Rolle bei der Planung der Umsetzung angemessen wahrnimmt, die Zusammenarbeit mit Infrastrukturbetreiberinnen zweckmässig ist und ob Kantone und Gemeinden angemessen einbezogen werden.
Informationsblatt
Oberaufsicht des Bundes über die Suva
Die Hälfte der Arbeitnehmenden in der Schweiz sind bei der Suva (Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt) versichert. Die Suva steht unter der Oberaufsicht des Bundes. Mit ihrer Evaluation untersucht die PVK den rechtlichen Rahmen und die Praxis dieser Oberaufsicht. Auch untersucht sie die Prozesse zur Wahl der 40 Mitglieder des Suva-Rates durch den Bundesrat.
Informationsblatt
Bekämpfung von Menschenhandel
In der Schweiz werden jährlich fast 200 Opfer von Menschenhandel identifiziert. Die PVK untersucht, ob das zuständige Bundesamt für Polizei geeignete Strategien gegen Menschenhandel erarbeitet und zweckmässig organisiert ist. Zudem wird evaluiert, ob das Bundesamt den Kampf gegen Menschenhandel angemessen schweizweit koordiniert und inwiefern es sicherstellt, dass die Kantone internationale Mindeststandards einhalten.
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