Die Parlamentarische Verwaltungskontrolle
Die Parlamentarische Verwaltungskontrolle (PVK) ist der Evaluationsdienst der Bundesversammlung. Sie führt im Auftrag der Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) Studien zur Rechtmässigkeit, Zweckmässigkeit und Wirksamkeit der Tätigkeiten der Bundesbehörden durch. Zudem kann die PVK auf Antrag anderer parlamentarischer Kommissionen die Wirksamkeit von Massnahmen des Bundes überprüfen.
Kürzlich abgeschlossene Evaluationen
NUTZUNG DER WISSENSCHAFTLICHEN ERKENNTNISSE DURCH DAS BAG IN DER CORONAKRISE
Die Nutzung der wissenschaftlichen Erkenntnisse durch das Bundesamt für Gesundheit (BAG) war zu Beginn der Coronakrise nur teilweise angemessen, hat sich in der Folge aber verbessert. Das BAG verfügte über das benötigte Fachwissen, auch wenn es nicht proaktiv ein wissenschaftliches Netzwerk aufbaute. Die wissenschaftlichen Erkenntnisse waren in den Entscheidungsgrundlagen nicht immer transparent dargelegt und wurden in der Kommunikation des BAG insgesamt nur wenig eingesetzt.
Zusammenfassung (PDF) –
Bericht (PDF) –
Expertenbericht (PDF) –
Medienmitteilung GPK-N
AUSSERPARLAMENTARISCHE VERWALTUNGSKOMMISSIONEN
Die Verwaltungskommissionen sind mehrheitlich recht- und zweckmässig eingesetzt und nehmen mit Ausnahme einzelner überholter Kommissionen ihren Auftrag der ständigen Beratung von Bundesrat und Bundesverwaltung wahr. Die Einsetzungsverfügungen weisen aber Schwächen auf, die auch dazu führen, dass gewisse Leistungen der Kommissionen wenig genutzt werden.
Zusammenfassung (PDF) –
Bericht (PDF) –
Kurzgutachten (PDF) –
Ergebnisse Umfrage (PDF) –
Neuf études de cas (PDF) –
Medienmitteilung GPK-S
GRUNDWASSERSCHUTZ IN DER SCHWEIZ
Die Aufsicht des Bundes über den kantonalen Vollzug des planerischen Grundwasserschutzes ist nur teilweise zweckmässig. Zwar leistet der Bund gute Vollzugsunterstützung, es bestehen jedoch Defizite beim Monitoring über den Stand des kantonalen Vollzugs. Bei Vollzugslücken schreitet der Bund kaum ein.
Zusammenfassung (PDF) –
Bericht (PDF) –
Rechtsgutachten (PDF) –
Ergebnisse Umfrage (PDF) –
Medienmitteilung GPK-N
Mitwirkung des Parlamentes im Bereich von Soft Law
Die Art und Weise der parlamentarischen Mitwirkung im Bereich von Soft Law ist nur teilweise zweckmässig. Die diesbezüglichen Rechte des Schweizer Parlamentes sind im internationalen Vergleich ausgeprägt, jedoch auslegungsbedürftig. Die Praxis in der Bundesverwaltung ist uneinheitlich, doch gibt es Harmonisierungsbestrebungen. Die Zuständigkeiten der parlamentarischen Kommissionen sind nicht klar.
Zusammenfassung (PDF) –
Bericht (PDF) –
Rechtsgutachten (PDF) –
Medienmitteilung APK-N
Controlling von Offset-geschäften
Das Controlling der Offset-Geschäfte ist nur teilweise zweckmässig, weil damit nicht überprüft werden kann, ob das Hauptziel der Offsets erreicht wird: die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Industrie, insbesondere der Unternehmen der sicherheitsrelevanten Technologie- und Industriebasis (STIB). Das Legalitätsprinzip wird hingegen eingehalten und bei der Transparenz wurden erhebliche Fortschritte erzielt.
Controlling von Offset-Geschäften
Das Controlling der Offset-Geschäfte ist nur teilweise zweckmässig, weil damit nicht überprüft werden kann, ob das Hauptziel der Offsets erreicht wird: die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Industrie, insbesondere der Unternehmen der sicherheitsrelevanten Technologie- und Industriebasis (STIB). Das Legalitätsprinzip wird hingegen eingehalten und bei der Transparenz wurden erhebliche Fortschritte erzielt.
Zusammenfassung (PDF) –
Bericht (PDF) –
Rapport d'expert (PDF) –
Medienmitteilung GPK-S
Zusammenfassung (PDF) –
Bericht (PDF) –
Rapport d'expert (PDF) –
Medienmitteilung GPK-S
Laufende Evaluationen
Informationen zu den laufenden Evaluationen finden sich im
Jahresbericht.
Verteilung DER Asylsuchenden auf die Kantone
Die meisten Personen, die in der Schweiz ein Asylgesuch einreichen, werden vom Staatssekretariat für Migration einem Kanton zugewiesen. Der Verteilschlüssel trägt verschiedenen Kriterien wie der Grösse der Kantonsbevölkerung oder dem Betreuungsbedarf dieser Personen Rechnung. Mit dieser Evaluation soll eruiert werden, ob dieses Verteilsystem angemessen definiert ist und zweckmässig umgesetzt wird.
Informationsblatt
MILITÄRDIENST MIT EINSCHRÄNKUNGEN
Bei der Rekrutierung wird bestimmt, ob eine Person für den Militärdienst tauglich ist. Auch, wer keine Waffe tragen will oder beim Marschieren eingeschränkt ist, kann Militärdienst leisten. Die PVK untersucht, ob zweckmässig bestimmt wird, inwiefern die Tauglichkeit eingeschränkt ist, und ob sichergestellt ist, dass alle gleich behandelt werden.
Informationsblatt
WIRKSAMKEITSMESSUNG IN DER INTERNATIONALEN ZUSAMMENARBEIT
Die Aktivitäten der internationalen Zusammenarbeit (IZA) finden im Ausland statt. Um dem Parlament Rechenschaft über ihre Wirksamkeit abzulegen, führt die Bundesverwaltung Evaluationen durch. Die PVK untersucht, ob die Qualität dieser Evaluationen stimmt, ob sie für die Steuerung genutzt werden und ob ihre Kosten angemessen sind.
BEHÖRDENKOMMUNIKATION VOR ABSTIMMUNGEN
Obschon die Prozesse verbessert wurden, wird die Kommunikation der Behörden vor Abstimmungen oft kritisiert. Die PVK will mit ihrer Evaluation analysieren, ob die Behördenkommunikation auf geeigneten Grundlagen basiert, ob die vor bestimmten Abstimmungen kommunizierten Inhalte im Lichte der Rechtsvorgaben angemessen waren und inwiefern diese Inhalte von den Bürgerinnen und Bürgern genutzt werden.
Kurzarbeit in der Coronakrise
Unternehmen können in Krisenzeiten eine Kurzarbeitsentschädigung beziehen. In der Coronapandemie wurde diese Möglichkeit sehr häufig in Anspruch genommen. Vor diesem Hintergrund soll mit der Evaluation der PVK untersucht werden, ob die Anpassungen an den Rechtsgrundlagen für die Kurzarbeit zweckmässig waren, ob die Unterstützung des Bundes für die Kantone angemessen war und ob mit der Aufsicht und den Kontrollen die Rechtmässigkeit des Leistungsbezugs sichergestellt werden konnte.
Ausserparlamentarische Verwaltungskommission
Ausserparlamentarische Verwaltungskommission kann der Bundesrat einsetzen, wenn die Bundesverwaltung in einem Bereich nicht über das notwendige Fachwissen verfügt oder weitere Kreise frühzeitig einbezogen werden sollen. Mit der Evaluation untersucht die PVK, ob die Einsetzung und die Leistungen solcher Kommissionen zweckmässig sind und ob die Verwaltung diese Leistungen tatsächlich nutzt.
Informationen zu den laufenden Projekten finden sich im
Jahresbericht.
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