Die Parlamentarische Verwaltungskontrolle
Die Parlamentarische Verwaltungskontrolle (PVK) ist der Evaluationsdienst der Bundesversammlung. Sie führt im Auftrag der Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) Studien zur Rechtmässigkeit, Zweckmässigkeit und Wirksamkeit der Tätigkeiten der Bundesbehörden durch. Zudem kann die PVK auf Antrag anderer parlamentarischer Kommissionen die Wirksamkeit von Massnahmen des Bundes überprüfen.
Kürzlich abgeschlossene Evaluationen
Expertenbeizug in der Bundesverwaltung:
Kurzevaluation im Rahmen einer Nachkontrolle
Der Expertenbeizug in der Bundesverwaltung wurde in den letzten Jahren klarer geregelt und transparenter. Beim Beschaffungscontrolling sind die statistischen Analysen insgesamt zweckmässig, während die vertieften Überprüfungen Mängel aufweisen. Die Expertenmandate werden nicht einheitlich erfasst und die Controlling-Berichte sind wenig aussagekräftig.
Zusammenfassung (PDF) –
Bericht (PDF) –
Medienmitteilung GPK-S
Laufende Evaluationen
Informationen zu den laufenden Evaluationen finden sich im
Jahresbericht.
Informationen zu den laufenden Projekten finden sich im
Jahresbericht.
Geschäftsverteilung bei den eidgenössischen Gerichten
Die Geschäftsverteilung und personelle Zusammenstellung der Richtergremien bei den eidgenössischen Gerichten wurden wiederholt in Frage gestellt. Ziel der Evaluation ist es, zu klären, ob die Prozesse und Instrumente zur Verteilung der Geschäfte geeignet sind, die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit der Entscheide zu gewährleisten, und ob die geltenden Regelungen den verfassungsrechtlichen und völkerrechtlichen Anforderungen entsprechen.
Controlling von Offset-Geschäften
Wenn die Schweizer Armee bei einem ausländischen Anbieter Rüstungsgüter beschafft, muss sich dieser zu Kompensationsgeschäften – sogenannten Offset-Geschäften – mit der Schweizer Wirtschaft verpflichten. Mit der Evaluation untersucht die PVK, ob die Armasuisse die Geschäftsabwicklung zweckmässig überwacht.
Grundwasserschutz in der Schweiz
Das Grundwasser in der Schweiz ist vielerorts belastet. Der Bund beaufsichtigt die Massnahmen der Kantone zum Schutz des Grundwassers. Die Evaluation der PVK untersucht, wie der Bund diese Aufsicht wahrnimmt und ob die Schnittstellen zur Landwirtschafts- und zur Raumplanungspolitik zweckmässig gestaltet sind.
Mitwirkung des Parlamentes im Bereich von Soft Law
Die parlamentarischen Kommissionen müssen über wesentliche Soft-Law-Vorhaben im Bereich der Aussenpolitik informiert und konsultiert werden. Im Auftrag der Aussenpolitischen Kommissionen untersucht die PVK, ob die Mitwirkung des Schweizer Parlamentes zweckmässig ist. Zudem lässt sie einen internationalen Rechtsvergleich erstellen.
pdf
Kontakt