Jährlich müssen sich rund 36 000 stellungspflichtige Männer einer zwei- bis dreitägigen Rekrutierung für den Militärdienst unterziehen. Sie alle werden in einem der sechs Rekrutierungszentren der Schweiz darauf geprüft, ob sie aus medizinischer Sicht körperlich, intellektuell und psychisch für den Anforderungen des Militärdienstes genügen. Derzeit gibt es zwischen den verschiedenen Rekrutierungszentren Unterschiede bei den Tauglichkeitsentscheiden.
Die Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) beauftragten aus diesem Grund im Januar 2023 die Parlamentarische Verwaltungskontrolle (PVK) damit, den Militärdienst mit Einschränkungen zu evaluieren. Im Fokus der Evaluation stand die Beurteilung der Militärdiensttauglichkeit.
Kriterien nicht angemessen verankert
Die Anforderungen an die Militärdiensttauglichkeit haben sich in den letzten Jahren laufend verändert. So weist etwa ein Cybersoldat ein anderes Profil auf als ein Grenadier der Spezialkräfte. Deshalb wurden die Kategorien der Militärdiensttauglichkeit regelmässig erweitert. Diese Erweiterungen ermöglichen es einem grösseren Personenkreis Militärdienst zu leisten. Die Kriterien sind gemäss den Abklärungen der GPK-N allerdings nicht angemessen rechtlich verankert. Die Kriterien sind derzeit nur in einer internen Weisung abgebildet, die überdies nicht öffentlich zugänglich ist. Die Kommission lädt den Bundesrat ein, dies zu korrigieren.
Gesetzliche Vorgaben werden teilweise nicht eingehalten
Bei der Rekrutierung wird nebst den ärztlichen und psychologischen Untersuchungen auch eine Personensicherheitsprüfung (PSP) durchgeführt. In definierten Ausnahmefällen dürfen die Ärzteschaft sowie die Psychologinnen und Psychologen mit der Fachstelle PSP Informationen austauschen. Die GPK-N kam allerdings auf der Basis der PVK-Evaluation zum Schluss, dass die aktuelle Praxis in den Rekrutierungszentren darüber hinausgeht und deshalb teilweise rechtswidrig ist. Die GPK-N fordert den Bundesrat auf, die Rechtskonformität der Praxis zu gewährleisten oder gegebenenfalls eine Gesetzesrevision zu prüfen.
Bei den Tauglichkeitsentscheiden stellte die GPK-N fest, dass die gesetzlichen Vorgaben ebenfalls nicht immer eingehalten werden. Dies betrifft insbesondere die Entscheidfindung und die Eröffnung der Entscheide. Vor diesem Hintergrund regt die GPK-N an, dass alle Ärzte in den Rekrutierungszentren vermehrt geschult werden sollten und Massnahmen zur Qualitätssicherung eingeführt werden. Die Prozesse zur Beurteilung der Tauglichkeit sind hingegen aus Sicht der Kommission zweckmässig und effizient organisiert.
Neubeurteilungen: Gesetz soll der gelebten Praxis angepasst werden
Bei den Neubeurteilungen von Tauglichkeitsentscheiden stellte die Kommission fest, dass gemäss dem geltenden Recht nur Personen über ein Beschwerderecht verfügen, welche militärdiensttauglich sind. In der aktuellen Praxis können allerdings auch Personen mit einem negativen Tauglichkeitsentscheid Beschwerde führen. Da sie diese Praxis als sinnvoll erachtet, empfiehlt die GPK-N dem Bundesrat, die gesetzlichen Grundlagen in diesem Punkt der geltenden Praxis anzupassen. Weiter müssten die Kriterien für eine Neubeurteilung nach Ansicht der Kommission mindestens auf Verordnungsstufe geregelt werden.
Die Kommission ersucht den Bundesrat, bis zum 30. September 2025 zu ihren Feststellungen und sieben Empfehlungen Stellung zu nehmen.
Die Kommission hat am 27. Juni 2025 unter dem Vorsitz von Nationalrat Erich Hess (SVP; BE) in Bern getagt.