Die Rehabilitierungskommission hat von 2004 bis 2011 die Rehabilitierung von Personen festgestellt, welche zur Zeit des Nationalsozialismus zwischen 1938 und 1945 verurteilt wurden, weil sie Flüchtenden die Einreise in die Schweiz ermöglicht hatten. Das Mandat der Kommission lief Ende 2011 ab.

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