Die Rechtsgrundlagen der Del-D regeln die Pflege der Beziehungen der Bundesversammlung mit Parlamenten anderer Staaten.
Rechtsgrundlagen
Die Delegation für die Beziehungen zum Bundestag hat ihre Rechtsgrundlage in Artikel 60 des Parlamentsgesetzes (SR 171.10) und Artikel 4 der Verordnung der Bundesversammlung über die Pflege der internationalen Beziehungen des Parlaments (VPiB) vom 28. September 2012 (SR 171.117).
Zusammensetzung der Delegation
Gemäss Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung über die Pflege der internationalen Beziehungen des Parlaments (VPiB) (SR 171.117) setzt sich die Delegation für die Beziehungen zum Bundestag aus drei Mitgliedern des Nationalrates und zwei Mitgliedern des Ständerates zusammen. Als Ersatzmitglieder werden drei Mitglieder des Nationalrates und zwei Mitglieder des Ständerates bestimmt.