Die Parlamentsdienste sind die Stabsstelle der Bundesversammlung.

I. Aufgaben

Die Parlamentsdienste unterstützen die Bundesversammlung bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.

  • Sie planen und organisieren die Sessionen der eidgenössischen Räte und die Sitzungen der parlamentarischen Kommissionen.
  • Sie besorgen die Sekretariatsgeschäfte, die Übersetzungsarbeiten und die Protokollierung der Verhandlungen der Räte und der Kommissionen.
  • Sie beraten die Ratsmitglieder, insbesondere die Präsidien der Räte und der Kommissionen, in Sach- und Verfahrensfragen.
  • Sie informieren die Öffentlichkeit über die Bundesversammlung und ihre Tätigkeiten.
  • Sie unterstützen die Bundesversammlung bei der Pflege der internationalen Beziehungen.
  • Sie führen die Parlamentsbibliothek und bieten den Ratsmitgliedern Dienstleistungen in den Bereichen Dokumentation und Informationstechnologien an.
  • Sie sorgen für eine angemessene Infrastruktur und nehmen zahlreiche weitere grössere und kleinere Aufgaben einer Stabstelle wahr.​

Fakten

Die Bundesverfassung hält in Art. 155 fest, dass die Bundesversammlung zur Erfüllung ihrer Aufgaben Dienststellen der Bundesverwaltung beiziehen kann. Der Verfassungsgeber wollte mit dieser Bestimmung sicherstellen, dass das Parlament Zugang zum nötigen Fachwissen hat, ohne eine Parallelverwaltung aufbauen zu müssen.

Dienststellen der Bundesverwaltung werden von den Organen der Bundesversammlung bzw. von den in deren Auftrag tätigen Parlamentsdiensten insbesondere dann beigezogen, wenn das Parlament auf dem Weg einer parlamentarischen Initiative eigene Erlassentwürfe ausarbeitet. Dienststellen der Bundesverwaltung unterstützen die Parlamentsdienste auch bei der Erfüllung technisch-administrativer Aufgaben.

II. Organisation

 

Die Parlamentsdienste bestehen aus folgenden vier Bereichen:

  • der Bereich «Information» ist für die Information, die Öffentlichkeitsarbeit, die Website und das Amtliche Bulletin zuständig;
  • der Bereich «Kommissionen & Recherchen» besteht aus den Kommissionsekretariaten und der Parlamentsbibliothek;
  • der Bereich «Internationales & Sprachen» ist für die Übersetzungen und die administrative Unterstützung der im aussenpolitischen Bereich tätigen Organe des Parlaments zuständig;
  • beim Bereich «Infrastruktur & Sicherheit» sind die Sicherheit und der für den Betrieb der Parlamentsdienste selbst zuständige Dienst angesiedelt.

Dazu kommen:

  • das Ressort «Digitale Dienstleistungen»,
  • die zwei Sekretariate der Aufsichtskommissionen,
  • das zentrale Sekretariat,
  • der Rechtsdienst,
  • die Human Ressources und Finanzen.

Die Parlamentsdienste stehen unter der Leitung des Generalsekretärs oder der Generalsekretärin der Bundesversammlung. Er oder sie wird von einer sechsköpfigen Geschäftsleitung unterstützt.

Die Aufsicht über die Parlamentsdienste übt die Verwaltungsdelegation aus. Sie besteht aus je drei von der Koordinationskonferenz gewählten Mitgliedern der Büros beider Räte, in der Regel aus dem Präsidium des Nationalrats und des Ständerats.

Fakten

Ursprünglich besorgte die Bundeskanzlei auch die Kanzleigeschäfte der Bundesversammlung. In der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts wurde das Sekretariat der Bundesversammlung geschaffen, das später durch weitere Dienste ergänzt wurde. Die parlamentarischen Dienste waren zwar fachlich der Bundesversammlung und ihren Organen unterstellt, administrativ blieben sie aber der Bundeskanzlei zugeordnet. Erst mit der Bundesverfassung von 1999 wurden die Parlamentsdienste vollständig aus der Bundeskanzlei herausgelöst.

Quellen

  • Giovanni Biaggini, Art. 155 BV N1, in: Giovanni Biaggini, Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, Kommentar, Orell Füssli Verlag AG 2007.
  • Karl Stengel, Die Parlamentsdienste im Bund. Entstehung, Arbeitsweise und verfassungsrechtliche Grundlage, Bern/Stuttgart 1977.