Hochschulpraktikum bei den Parlamentstdiensten


(Ausschreibung i.d.R. ab Ende März)
  
Hochschulpraktika im Bundeshaus

Ziele Hochschulpraktikum

Bildungspolitisches Ziel Studierende sollen bereits während dem Studium Gelegenheit finden, die Theorie mit Praxiserfahrung zu bereichern.

Arbeitsmarktpolitisches Ziel Absolventinnen und Absolventen sollen nach dem Studium Gelegenheit finden, qualifizierte Berufserfahrung zu sammeln. Bei der Rekrutierung der Hochschulpraktikantinnen und -praktikanten soll das Potential des inländischen Arbeitsmarkts möglichst gut ausgeschöpft werden.

Personalpolitisches Ziel Talentierte junge Absolventinnen und Absolventen werden während des Praktikums erkannt und sollen über eine Festanstellung an die Bundesverwaltung gebunden werden. 

Zulassungskriterien

Die Parlamentsdienste bieten für die Tertiäre Bildungsstufe A (Hochschule: Fachhochschulen, Universitäten, ETH) zwei Arten von Hochschulpraktika an:

  • Praktikum nach Bachelor-Abschluss (HS2) nur für die Ressorts P&P und Übersetzung
  • Praktikum nach Master-Abschluss (HS3)

Die Praktika dauern 12 Monate.

Der Praktikumsantritt muss innerhalb von 12 Monaten nach Studienabschluss erfolgen. Es zählt der erste Monat nach Datum des Diploms.

Anstellungsbedingungen

  • Hochschulpraktikantinnen und -praktikanten erhalten einen befristeten Anstellungsvertrag gem. Art. 8 und 9 BPG sowie Art. 25 – 25b BPV.
  • Die Löhne für Hochschulpraktika sind in Art. 10a VBPV festgelegt. Monatlich wird 1/12 des Jahresgehalts ausbezahlt. Es wird für die einzelnen Praktikumsarten HS 2 + 3 je ein einheitlicher Lohn festgelegt.
  • Das Praktikum beginnt am 1. September und endet am 31. August des Folgejahres
  • Der Beschäftigungsgrad beträgt 80 %

Gut zu wissen

Es werden acht Personen für die unterschiedlichen Dienste gewählt. Sie haben die Möglichkeit, sich generell für eine Praktikumsstelle bei den Parlamentsdiensten zu bewerben, Sie können aber auch Präferenzen für einzelne Ressorts angeben. Eine Berücksichtigung dieser Präferenzen kann allerdings nicht garantiert werden.

Alle beginnen ihr Praktikum am 1. September. Sie durchlaufen gemeinsame Einführungs- und Ausbildungsveranstaltungen und haben damit die Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch, was die aktuellen Praktikantinnen und Praktikanten als wertvoll erachten.

Bitte schreiben Sie kurz, heben Sie nur Ihre besonderen Kompetenzen und relevanten Erfahrungen hervor und verzichten Sie ruhig auf eine Auflistung von Allerweltsformulierungen aus dem Bewerbungsworkshop.

Perspektive

Am Ende jedes Praktikumsjahres können sich die in den Parlamentsdiensten angestellten Hochschulpraktikanten/innen um eine Junior-Stelle bewerben. Der/die Junior wird in einem auf zwei Jahre befristeten Anstellungsverhältnis weitere Berufserfahrung als wissenschaftliche/r Mitarbeitende/r in zwei weiteren Bereichen der Parlamentsdienste sammeln können.

 

(basierend auf den internen Richtlinien des EPA über die Hochschulpraktika)