Die Parlamentsdienste bieten jährlich zehn spannende Praktikumsplätze in verschiedenen Fachbereichen an. Alle Praktika beginnen am 1. September und enden am 31. August des Folgejahres. Sie werden Ende März unter stelle.admin.ch (Praktika) ausgeschrieben. Entdecken Sie die verschiedenen Praktikumsstellen in der Übersicht rechts.

Ihr Sprungbrett ins Berufsleben​

Als Hochschulpraktikantin oder Hochschulpraktikant sind Sie Teil einer engagierten «Praktikumsklasse» und durchlaufen gemeinsam ein dienstübergreifendes Einführungs- und Ausbildungsprogramm.

Regelmässige Treffen mit der Programmleitung bieten Ihnen die Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch und Sie profitieren von einem wertvollen informellen Netzwerk unter den Teilnehmenden. Zusätzlich erhalten Sie Zeit für interne Seitenblicke in andere Bereiche.

Am Ende Ihres Praktikumsjahres können Sie sich um eine exklusive Juniorstelle bei den Parlamentsdiensten bewerben. In dieser auf zwei Jahre befristeten Position sammeln Sie wertvolle Berufserfahrung als wissenschaftliche Mitarbeiterin oder wissenschaftlicher Mitarbeiter. Zudem vertiefen Sie Ihr Wissen in zwei weiteren Fachbereichen.

Zulassungskriterien

Für das Praktikum bei Parlamentsdiensten wird ein Masterstudium vorausgesetzt. Einzig in den Ressorts Information & Redaktion sowie Übersetzung werden auch Bewerberinnen und Bewerber mit einem Bachelorabschluss oder einem Übersetzerdiplom berücksichtigt. Der Studienabschluss darf bei Praktikumsbeginn maximal ein Jahr zurückliegen (massgeblich ist das Datum auf dem Diplom). Insgesamt dürfen maximal 12 Monate Praktika in der Bundesverwaltung (inkl. Botschaftspraktika) oder bei den Parlamentsdiensten absolviert werden. Die Kriterien basieren auf den internen Richtlinien des Eidgenössischen Personalamts EPA über die Hochschulpraktika bei der Bundesverwaltung. ​

Anstellungsbedingungen

  • Als Hochschulpraktikantin oder -praktikant erhalten Sie einen befristeten Anstellungsvertrag gemäss den Artikeln 8 und 9 des Bundespersonalgesetzes sowie den Artikeln 25 bis 25b der Bundespersonalverordnung.
  • Der Beschäftigungsgrad beträgt 80 %.
  • Die Löhne für Hochschulpraktika sind in Artikel 10a der Verordnung des EFD zur Bundespersonalverordnung festgelegt. 
  • Monatlich wird 1/12 des Jahresgehalts ausbezahlt.
  • Das Praktikum beginnt am 1. September und endet am 31. August des Folgejahres.