​Rechtsgrundlagen

Die Schweizer Parlamentarierdelegation bei der Parlamentarische Versammlung der Frankophonie hat ihre Rechtsgrundlage in der Verordnung der Bundesversammlung über die Pflege der internationalen Beziehungen des Parlaments (VPiB) vom 28. September 2012 (SR 171.117).

Reglement der Delegation der Bundesversammlung bei der Parlamentarischen Versammlung der Frankophonie vom 25. Oktober 2017 (PDF)

 

Arbeitsweise

Die Schweizer Sektion nimmt an allen Aktivitäten der APF teil, also sowohl an den Vollversammlungen als auch an den Büro- und Kommissionssitzungen oder an Aktionen zur Förderung der demokratischen Institutionen im französischsprachigen Raum (z. B. Wahlbeobachtungsmissionen oder parlamentarische Seminare). 

Gleichzeitig wird die Schweizer Sektion selbst tätig. So organisiert sie bilaterale Treffen mit anderen APF-Sektionen. 

Die Sektion arbeitet zudem eng mit dem Frankophoniedienst des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten zusammen. 

 

Zusammensetzung der Delegation

Gemäss Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe d der Verordnung über die Pflege der internationalen Beziehungen des Parlaments (SR 171.117) setzt sich die ständige Delegation in der parlamentarischen Versammlung der Frankophonie (APF) aus drei Mitgliedern des Nationalrates und zwei Mitgliedern des Ständerates zusammen. Als Ersatzmitglieder werden drei Mitglieder des Nationalrates und zwei Mitglieder des Ständerates bestimmt. Die Delegation besteht ausschliesslich aus Parlamentarierinnen und Parlamentariern französischer Sprache.

Die Delegation ist auf zehn Mitglieder erweitert worden, damit alle politischen Kräfte der französischsprachigen Schweiz vertreten sind und eine Schweizer Beteiligung an allen Aktivitäten der APF gewährleistet werden kann. Angesichts dessen, dass die Sitzungen häufig relativ kurzfristig anberaumt werden und die Anmeldefristen und Vorbereitungszeiten oft recht eng sind, ist eine Delegation dieser Grösse durchaus angebracht.