Sitzungs­teil­nahme­pflicht

Im Nationalrat wird die Anwesenheit durch die Unterschrift in der Prä­senz­liste bezeugt. Im Ständerat erfolgt nach Sitzungsbeginn ein Appell und in den Kommissionen wird die Präsenz durch das Kommis­sions­sekre­tariat geprüft.

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Kleider­ordnung

Das Geschäftsreglement des Natio­nal­rates enthält keine ausdrückliche Bekleidungsvorschrift. Eine der Würde des Rates nicht angemessene Kleidung könnte aber als störendes Verhalten ausgelegt werden. Gemäss Geschäfts­regle­ment des Ständerates «tragen die im Rat anwesenden Personen eine schickliche Kleidung».

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Sitz­ord­nung

Im Nationalratssaal wird jeder Frak­tion ein Sektor zugewiesen. Die Frak­tio­nen wiederum ordnen jedem Mitglied einen festen Sitzplatz zu. Für die Sitzordnung im Stände­rats­saal gibt es keine Regeln. Es gilt der Grundsatz der Anciennität.

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Antrags-, Vorstoss- und Initiativ­recht

Jedes Ratsmitglied kann Anträge, Vorstösse und parlamentarische Initiativen einreichen. Mit einem Vorstoss kann es den Anstoss für Massnahmen oder für neue Rechts­bestim­mungen geben sowie Auskünfte oder Berichte verlangen. Parlamentarische Initiativen dienen dazu, einen Erlassentwurf oder die Grundzüge eines Erlasses vorzu­schlagen.

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Rede­recht

Im Nationalrat sind das Recht auf Wortmeldung und die Redezeit beschränkt. Im Ständerat und in den Kommissionen gibt es hingegen weder eine Einschränkung des Rechts auf Wortmeldung noch eine Redezeitbeschränkung.

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Stimm­ab­gabe

In beiden Räten erfolgt die Stimm­ab­gabe mit einem elek­troni­schen Abstim­mungs­system. Kein Rats­mit­glied ist zur Stimmabgabe ver­pflich­tet.

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Informationsrechte

Die Ratsmitglieder können vom Bundesrat und von der Bundes­ver­wal­tung über Ange­legen­heiten des Bundes Auskunft verlangen und Unterlagen einsehen, soweit dies für die Ausübung ihres parla­menta­rischen Mandates erforderlich ist.

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Amts­ge­heimnis

Die Ratsmitglieder sind an das Amtsgeheimnis gebunden. Dieses erstreckt sich auf Tatsachen, von denen sie aufgrund ihrer amtlichen Tätigkeit Kenntnis haben und die zur Wahrung überwiegender öffentlicher oder privater Interessen, ins­beson­dere zum Schutze der Per­sön­lich­keit, oder aber aus Rücksicht auf hängige Verfahren, geheim zu halten oder vertraulich sind.

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Ausstandspflicht

Das Parlament erlässt nicht nur Ge­setze, sondern führt auch Verfah­ren durch, welche die Rechts­stel­lung einzelner Personen unmittelbar berühren. Die Betrof­fenen haben das Recht, den Ausstand befangener Ent­schei­dungs­träger zu verlangen.

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Diszipli­nar­mass­nahmen

Verstösst ein Ratsmitglied gegen die Ordnungs- und Verfah­rens­vor­schrif­ten, können Disziplinarmassnahmen ergriffen werden.

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