Aufgaben der Bundes­ver­sammlung

Zu den Aufgaben der Bundesversammlung gehören die Gesetzgebung, die Festlegung des Budgets, die Wahl der Mitglieder der obersten Bundesbehörden sowie die Oberaufsicht über die Regierung, die Bundesverwaltung und die eidgenössischen Gerichte.

Mehr

Organisation der Bundes­ver­sammlung

Die Bundesversammlung besteht aus zwei gleichberechtigten Kammern, dem Nationalrat und dem Ständerat. Jede Kammer verfügt über eine Präsidentin oder einen Präsidenten, zwei Vizepräsidentinnen bzw. Vizepräsidenten, ein Büro und Kommissionen.

Mehr

Parlaments­betrieb

Die beiden Räte versammeln sich zu vier dreiwöchigen Sessionen. Zwischen diesen finden Büro-, Fraktions- und Kommissions­sitzungen statt.

Mehr

Beratungs­ge­gen­stände & parla­men­tari­sches Verfah­ren

Das Parlamentsrecht unterscheidet zahlreiche Arten von Beratungs­gegen­ständen, welche alle in einem für sie spezifischen Verfahren beraten werden.

Mehr

Verwaltung & Infrastruktur

Die Bundesversammlung verfügt mit den Parlamentsdiensten über eine Stabsstelle, welche sie bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützt.

Sitz der Bundes­ver­samm­lung ist das Parla­ments­gebäude in Bern.

Mehr

Stellung der Bundes­ver­samm­lung

Das Bundesparlament übt unter Vorbehalt der Rechte von Volk und Ständen die oberste Gewalt im Bund aus.

Mehr

Ratsmit­glieder

Der Nationalrat zählt 200, der Ständerat 46 Mitglieder.

Die Ratsmitglieder sind an keine Weisungen gebunden. Sie verfügen über umfassende Informations- und Verfahrensrechte und erhalten für ihre parlamentarische Tätigkeit ein Einkommen sowie einen Beitrag zur Deckung der dabei entstehenden Kosten.

Mehr