​​​​Zusätzlich zu den ständigen Kommissionen kann das Büro eines Rates in Ausnahmefällen eine Spezialkommission bestellen. Es hört vorgängig die Präsidentinnen oder Präsidenten derjenigen ständigen Kommissionen an, in deren sachlichen Zuständigkeitsbereich das betroffene Geschäft fällt.