Die Parlamentarische Versammlung des Europarates (PVER) ist neben dem Ministerkomitee, dem Kongress der Gemeinden und Regionen Europas und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eines der vier Organe des Europarates.
Die Parlamentarische Versammlung des Europarats hielt ihr erstes Treffen am 10. August 1949 ab. Sie ist damit die älteste internationale parlamentarische Versammlung von demokratisch gewählten Parlamentsmitgliedern auf der Basis eines zwischenstaatlichen Vertrages. Die Versammlung ist inzwischen auf 648 Mitglieder (324 Mitglieder und 324 Stellvertretende) angewachsen, welche von den nationalen Parlamenten der 47 Mitgliedstaaten aus ihren eigenen Reihen gewählt oder ernannt werden.
Die Schweiz wurde 1963 als 17. Mitglied in den Europarat aufgenommen.
Die Parlamentarische Versammlung bestimmt ihre eigene Tagesordnung. Sie führt Debatten über europäische und internationale Ereignisse und befasst sich mit aktuellen Themen und Problemen, welche die Bevölkerung in Europa beschäftigen. Die eigentlichen Kernthemen sind dabei Menschenrechte, Demokratie, Minderheitenschutz und Fragen der Rechtsstaatlichkeit.
Die Parlamentarische Versammlung trifft sich in der Regel viermal pro Jahr für eine einwöchige Plenarsession in Strassburg. Sowohl während dieser Sessionen als auch zwischen den Sessionen finden die Sitzungen der
acht ständigen Kommissionen statt, welche in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich Berichte und Resolutionsentwürfe zuhanden des Plenums erarbeiten.
Die PVER verabschiedet Empfehlungen zuhanden des Ministerkomitees, formuliert in Resolutionen ihre Anliegen und fertigt auf Wunsch des Ministerkomitees Stellungnahmen an, dies oft zu Entwürfen internationaler Abkommen.
Zudem ernennt die PVER den Generalsekretär des Europarates, den stellvertretenden Generalsekretär, den Generalsekretär der Parlamentarischen Versammlung sowie die Richterinnen und Richter des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.
Die Einwohnerzahl der Mitgliedstaaten ist massgebend für die Anzahl der Sitze und somit der Stimmen in der Parlamentarischen Versammlung. Die Amtssprachen des Europarates sind Englisch und Französisch, doch werden auch Deutsch, Russisch und Italienisch als Arbeitssprachen eingesetzt.
Die grössten Delegationen (jene aus Frankreich, Deutschland, Grossbritannien, Italien und Russland) umfassen 18 Mitglieder und 18 Stellvertreter, die kleinsten zwei Mitglieder und zwei Stellvertreter. Die Schweiz liegt mit sechs Mitgliedern und sechs Stellvertretern im unteren Mittelfeld.