Die Aufsichtskommissionen

Die Aufsichtskommissionen üben die Oberaufsicht über den Finanzhaushalt und die Geschäftsführung des Bundes aus. Wenn das Parlament Vorkommnisse von grosser Tragweite abklären muss, können die Räte auch eine parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) einsetzen.