EINLEITUNG

Die beiden GPK haben am 18. Mai 2020 beschlossen, im Rahmen einer Inspektion die Massnahmen des Bundesrates und der Bundesverwaltung zur Bewältigung der Covid-19-Pandemie zu überprüfen. Der Schwerpunkt der Abklärungen liegt dabei auf dem Zeitraum der ausserordentlichen Lage im Frühling 2020.

Um den besonderen Umständen, der Dynamik und der thematischen Breite Rechnung zu tragen, haben die GPK entschieden, die Inspektion dezentral in den Subkommissionen durchzuführen. Die Subkommissionen haben selber Schwerpunkte festgelegt und diese bei Bedarf auch angepasst. Auf geplante Abklärungen konnte im Lauf der Zeit verzichtet werden. Dies war insbesondere der Fall, wenn bestimmte Themen bereits vertieft durch den Bundesrat, die Departemente oder andere Organe aufgearbeitet wurden bzw. werden. Je nach dem berücksichtigen die Subkommissionen die Erkenntnisse aus diesen Arbeiten oder verzichten auf eigene Abklärungen.

Die Abklärungsresultate der GPK werden laufend in einem Bericht oder im Jahresbericht veröffentlicht.