Die Ratsmitglieder sind verpflichtet, an den Sitzungen der Räte und der Kommissionen ​teilzunehmen (Art. 10 ParlG).

Im Nationalrat wird die Anwesenheit durch die Unterschrift in der Präsenzliste bezeugt (Art. 40 Abs. 1 GRN), im Ständerat erfolgt nach Sitzungsbeginn ein Appell (Art. 32 Abs. 1 GRS) und in den Kommissionen wird die Präsenz der Mitglieder durch das Kommissionssekretariat geprüft und auf einer Präsenzliste erfasst.

Entschuldigungen für Ratssitzungen werden dem Ratssekretariat vor der Sitzung mitgeteilt. Ist ein Ratsmitglied au​fgrund eines Auftrages einer ständigen Delegation gemäss Artikel ​60 ParlG, wegen Krankheit, Unfall, Todesfall im engen Familienkreis oder Mutterschaft oder Vaterschaft (letzteres nur im Nationalrat) abwesend, wird es auf den online publizierten Abstimmungsprotokollen (sog. «Namenslisten») als entschuldigt aufgeführt (Art. 57 Abs. 4 Bst. e GRN; Art. 44a Abs. 6 GRS).

Absenzen von nationalrätlichen Kommissionssitzungen werden der jeweiligen Fraktion gemeldet, die dann bestimmt, wer das Ratsmitglied an der Sitzung vertritt (Art. 18 Abs. 1 GRN). Im Ständerat bestimmt das Ratsmitglied seine Vertretung selbst.

Die volle Wahrheit zum halbleeren Saal

Eine Rednerin spricht, aber niemand hört zu und der Saal ist halbleer. Ein Bild, über das sich viele Menschen vor dem Bildschirm ärgern.

Ein halbleerer Saal bedeutet jedoch nicht, dass die Ratsmitglieder ihre Arbeit nicht ernst nehmen. Auch wenn die Ratsmitglieder nicht im Ratssaal sind, so sind doch die Allermeisten im Parlamentsgebäude und durchaus aktiv. Ein Ratsmitglied, das pausenlos im Rat sässe, würde seine Aufgabe nur zum Teil wahrnehmen. Denn es hat während der Session zahlreiche weitere Verpflichtungen: Es nimmt an Fraktions- und Kommissionssitzungen teil; stellt sich den Fragen der Medien; schreibt das nächste Votum oder einen Antrag; kümmert sich um Besuchergruppen, erledigt die Post und hat Besprechungen mit Bundesräten oder Angestellten des Bundes. Zu beachten gilt auch, dass in einem Milizsystem, in dem die Ratsmitglieder neben dem Parlamentsmandat auch berufliche Verpflichtungen haben, Absenzen kaum zu vermeiden sind.

Die volle Wahrheit zum halbleeren Saal (PDF)

Bildquelle: KEYSTONE / Lukas Lehmann