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Ständerat

Im 46-köpfigen Ständerat stellen die Kantone Obwalden, Nidwalden, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden je einen Abgeordneten oder eine Abgeordnete, die übrigen Kantone deren zwei.

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Stände­rats­präsi­dent/in

Zu Beginn der Wintersession wählt der Ständerat aus den Reihen seiner Mitglieder für die Dauer eines Jahres eine Präsidentin oder einen Präsidenten.

Sie oder er leitet die Verhandlungen des Rates, legt im Rahmen der Sessionsplanung die Tagesordnung fest, leitet das Ratsbüro und vertritt den Rat nach aussen.

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Vize­präsi­denten/ - präsidentinnen

Neben der Präsidentin oder dem Präsidenten wählt der Ständerat je eines seiner Mitglieder ins erste und zweite Vizepräsidium.

Die Vizepräsidentinnen oder Vizepräsidenten unterstützen die Ratspräsidentin oder den Ratspräsidenten und nehmen mit ihr oder ihm Präsidiumsaufgaben wahr.

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Präsidium

Die Präsidentin oder der Präsident sowie die erste und zweite Vizepräsidentin bzw. der erste und zweite Vizepräsident bilden das Präsidium.

Dieses vermittelt oder entscheidet bei Uneinigkeit über den Umfang parlamentarischer Informationsrechte.

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Büro des Ständerates

Das Büro besteht aus den drei Mitgliedern des Präsidiums, einer oder einem Stimmenzählenden, einer oder einem Ersatzstimmenzählenden und je einem weiteren Mitglied aus jenen Fraktionen, welche im Ständerat mindestens fünf Mitglieder umfassen und ansonsten nicht im Büro vertreten wären.

Das Büro ist für die Leitung und für Fragen der Organisation und des Verfahrens zuständig.

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Kommis­sionen

Kommissionen sind Ausschüsse des Parlamentes, die aus einer begrenzten Anzahl von Ratsmitgliedern bestehen. Der Ständerat verfügt über elf ständige Kommissionen.

Die Kommissionen können mit Zustimmung des Büros aus ihrer Mitte Subkommissionen einsetzen.

Zur Beratung eines bestimmten Geschäftes kann das Büro auch Spezialkommissionen (d.h. Ad-hoc-Kommissionen) einsetzen.

Die Kommissionen haben grundsätzlich die Aufgabe, die ihnen zugewiesenen Geschäfte vorzuberaten.

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