Die rechtliche Stellung der Ratsmit­glieder

Die Ratsmitglieder haben sich zwischen dem Ratsmandat und den Ämtern, welche mit dem Ratsmandat unvereinbar sind, zu entscheiden. Sie verhandeln und stimmen ohne Weisungen, haben ihre Inter­essen­bindungen offenzulegen, dürfen keine Orden und Titel ausländischer Behörden annehmen und unterstehen dem Kor­ruptions­strafrecht.

Die Ratsmitglieder sind durch die Immunität vor allfälliger tendenziöser oder willkürlicher Straf­verfol­gung geschützt und für die Dauer der Sessionen und der Sit­zungen der Kom­mis­sionen und Fraktionen vom Militär­dienst befreit.

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Die Ratsmitglieder im Parlaments­betrieb

Die Ratsmitglieder sind verpflichtet, an den Sitzungen der Räte und der Kommissionen teilzunehmen. Sie haben umfassende Verfahrens- und Informationsrechte und unterstehen dem Amtsgeheimnis.

Wenn ein Ratsmitglied durch sein Verhalten die Verhandlungen stört, kann es zur Ordnung gerufen werden. Bei Verstössen gegen Ordnungs- und Verfahrensvorschriften können auch Diszi­plinar­massnahmen ergriffen werden.

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Bezüge und Infra­struktur

Bezüge

Die Ratsmitglieder erhalten ein Ein­kom­men sowie Spese­nent­schädi­gungen, Leistungen bei Krankheit, Unfall und Mutterschaft, einen Vorsorgebeitrag und eine ergänzende Leistung zur kantonalen Familienzulage.

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Infrastruktur

Die Rats­mit­glieder werden mit Infor­mations- und Kom­muni­kations­mitteln ausgerüstet. Im Parla­ments­gebäude stehen ihnen unpersönliche Arbeitsplätze zur Verfügung.