​Haben beide Räte ein Bundesgesetz, eine Verordnung der Bundesversammlung oder einen dem obligatorischen oder dem fakultativen Referendum unterstehenden Bundesbeschluss durchberaten, wird in jedem Rat eine Schlussabstimmung vorgenommen.
Die Schlussabstimmungen finden üblicherweise in beiden Räten am letzten Sessionstag statt.