Jedem Ratsmitglied ist im Ratssaal ein fester Sitzplatz zugeordnet.

I. Nationalratssaal

Im Nationalrat weist das Ratsbüro jeder Fraktion einen Sektor zu (Art. 9 Abs. 1 Bst. j GRN). Die Fraktionen wiederum weisen jedem ihrer Mitglieder einen Sitzplatz zu. Im linken Sektor des Ratssaals sitzen die Mitglieder der sozialdemokratischen Fraktion, im linken Sektor der Mitte die Mitglieder der Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. und der grünen Fraktion, im rechten Sektor der Mitte die Mitglieder der FDP-liberalen Fraktion und die Mitglieder der grünliberalen Fraktion sowie im rechten Sektor die Mitglieder der Fraktion der Schweizerischen Volkspartei.

Bei gemeinsamen Sitzungen des National- und des Ständerates, d. h. bei Sitzungen der Vereinigten Bundesversammlung, nehmen die Mitglieder des Ständerates auf den Sitzen an der Rückwand des Nationalratsaales Platz und zwar unter ihrem jeweiligen Kantonswappen.

II. Ständeratssaal

Für die Sitzordnung im Ständeratssaal gibt es keine Regeln. Es gilt der Grundsatz der Anciennität, d. h. bisherige Ratsmitglieder können ihren Platz behalten oder auf einen frei werdenden Platz wechseln. Der Platz für die Neugewählten wird auf Vorschlag des Ratssekretariates vom Büro zugeteilt (Art. 6 Abs. 1 Bst. j GRS).

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