Dienstleistungen der PVK

  • Die PVK führt im Auftrag der Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) von National- und Ständerat Evaluationen zur Rechtmässigkeit, Zweckmässigkeit und Wirksamkeit der Tätigkeiten der Bundesbehörden durch.
  • Die PVK weist die GPK auf Themen hin, die aus Sicht der parlamentarischen Oberaufsicht einer vertieften Abklärung bedürfen.
  • Die PVK überprüft im Auftrag der GPK die Qualität von Evaluationen, welche die Bundesverwaltung selbst veranlasst hat, sowie deren Verwendung in Entscheidungsprozessen.
  • Die PVK klärt für die GPK in Kurzevaluationen spezifische Fragen ab und unterstützt sie bei Nachkontrollen zu früheren Untersuchungen. 
  • Die PVK kann auf Antrag anderer parlamentarischer Kommissionen Evaluationen zur Wirksamkeit von Massnahmen des Bundes durchführen.

 

 

Rechtsgrundlagen und institutionelles Umfeld der PVK

Um die parlamentarische Oberaufsicht zu verstärken, hat die Bundesversammlung 1990 beschlossen, mit der PVK einen professionellen Dienst einzurichten, der im Auftrag der parlamentarischen Kommissionen Evaluationen plant und durchführt. Die PVK ist mehrheitlich im Auftrag der GPK tätig und verfügt dabei über umfassende Informationsrechte (Artikel 10 Parlamentsverwaltungsverordnung in Verbindung mit den Artikeln 67, 153 und 156 Parlamentsgesetz):

  • Die PVK verkehrt mit allen Bundesbehörden, Amtsstellen und übrigen Trägern von Bundesaufgaben direkt und kann von ihnen Auskünfte und Unterlagen einfordern.
  • Die Auskunftspflicht der Behörden wird nicht durch das Amtsgeheimnis beschränkt.
  • Die PVK kann externe Experten beauftragen und ihnen dieselben Informationsrechte übertragen.

Die PVK arbeitet ausschliesslich im Auftrag von parlamentarischen Kommissionen, ist in der Bearbeitung der Aufträge jedoch unabhängig. Sie ist Teil der Parlamentsdienste und administrativ dem Sekretariat der GPK unterstellt.

Die PVK orientiert sich an den Evaluations-Standards der Schweizerischen Evaluationsgesellschaft (SEVAL) und an der einschlägigen wissenschaftlichen Forschung in den jeweiligen Themengebieten der Evaluationen. Sie koordiniert ihre Aktivitäten mit den anderen Kontrollorganen des Bundes und pflegt den fachlichen Austausch mit Hochschulen, privaten Forschungsinstituten und staatlichen Evaluationsorganen.