Die Parlamentarische Verwaltungskontrolle
Die Parlamentarische Verwaltungskontrolle (PVK) ist der Evaluationsdienst der Bundesversammlung. Sie führt im Auftrag der Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) Studien zur Rechtmässigkeit, Zweckmässigkeit und Wirksamkeit der Tätigkeiten der Bundesbehörden durch. Zudem kann die PVK auf Antrag anderer parlamentarischer Kommissionen die Wirksamkeit von Massnahmen des Bundes überprüfen.
Kürzlich abgeschlossene Evaluationen
BEHÖRDENKOMMUNIKATION VOR ABSTIMMUNGEN
Die Behördenkommunikation vor Abstimmungen ist bedingt zweckmässig. Das Abstimmungsbüchlein mit den Erläuterungen des Bundesrates wird von der Bevölkerung breit genutzt. Die Weisungen der Bundeskanzlei für die Redaktion dieser Erläuterungen sind geeignet, doch die Departemente beachten sie wenig. Zudem haben die Departemente unterschiedliche Auffassungen über die Behördenkommunikation vor Abstimmungen und setzen sie unterschiedlich um. Die rechtlichen Grundsätze werden dennoch bis auf wenige Ausnahmen eingehalten.
Zusammenfassung (PDF) –
Bericht (PDF) –
Arbeitspapier (PDF) –
Medienmitteilung GPK-N
WIRKSAMKEITSMESSUNG IN DER INTERNATIONALEN ZUSAMMENARBEIT
Der Einsatz von Evaluationen, um die Wirksamkeit der internationalen Zusammenarbeit (IZA) zu messen, ist insgesamt teilweise zweckmässig. Evaluationen werden für die Steuerung der IZA auf unterschiedlichen Ebenen verwendet und kostentransparent durchgeführt. Die Evaluationsberichte sowie die Rechenschaftslegung zuhanden des Parlaments und der Öffentlichkeit weisen jedoch Mängel auf.
Zusammenfassung (PDF) – Bericht (PDF) – Expertenbericht (PDF) – Anhang Expertenbericht (PDF) – Medienmitteilung GPK-S
KURZARBEIT IN DER CORONAKRISE
Die Kurzarbeit war in der Coronakrise ein zweckmässiges Instrument, doch sorgten die vielen rechtlichen Anpassungen mit zunehmender Dauer für Probleme. Das SECO hat die Vollzugsstellen insgesamt angemessen unterstützt. Mit seinen Kontrollen wird es wohl aber nicht verlässlich feststellen können, wie viel der über 16 Milliarden Franken die Betriebe tatsächlich rechtmässig bezogen haben.
Zusammenfassung (PDF) –
Bericht (PDF) –
Ergebnisse Umfrage (PDF) –
Medienmitteilung GPK-N
NUTZUNG DER WISSENSCHAFTLICHEN ERKENNTNISSE DURCH DAS BAG IN DER CORONAKRISE
Die Nutzung der wissenschaftlichen Erkenntnisse durch das Bundesamt für Gesundheit (BAG) war zu Beginn der Coronakrise nur teilweise angemessen, hat sich in der Folge aber verbessert. Das BAG verfügte über das benötigte Fachwissen, auch wenn es nicht proaktiv ein wissenschaftliches Netzwerk aufbaute. Die wissenschaftlichen Erkenntnisse waren in den Entscheidungsgrundlagen nicht immer transparent dargelegt und wurden in der Kommunikation des BAG insgesamt nur wenig eingesetzt.
Zusammenfassung (PDF) –
Bericht (PDF) –
Expertenbericht (PDF) – Medienmitteilung GPK-N
Laufende Evaluationen
Informationen zu den laufenden Evaluationen finden sich im
Jahresbericht.
SYSTEM DER NEBENAMTLICHEN RICHTERINNEN UND RICHTER
An den eidgenössischen Gerichten werden nebenamtliche Richterinnen und Richter auf unterschiedliche Weise eingesetzt, etwa um Spitzen in der Geschäftslast zu bewältigen oder ausgefallene ordentliche Richterpersonen zu ersetzen. Im Rahmen einer Evaluation prüft die PVK die Zweckmässigkeit dieses Systems und ob es sich auch beim Bundesverwaltungsgericht eignen würde, welches nicht auf Nebenamtliche zurückgreifen kann.
Informationsblatt
Verteilung DER Asylsuchenden auf die Kantone
Die meisten Personen, die in der Schweiz ein Asylgesuch einreichen, werden vom Staatssekretariat für Migration einem Kanton zugewiesen. Der Verteilschlüssel trägt verschiedenen Kriterien wie der Grösse der Kantonsbevölkerung oder dem Betreuungsbedarf dieser Personen Rechnung. Mit dieser Evaluation soll eruiert werden, ob dieses Verteilsystem angemessen definiert ist und zweckmässig umgesetzt wird.
Informationsblatt
MILITÄRDIENST MIT EINSCHRÄNKUNGEN
Bei der Rekrutierung wird bestimmt, ob eine Person für den Militärdienst tauglich ist. Auch, wer keine Waffe tragen will oder beim Marschieren eingeschränkt ist, kann Militärdienst leisten. Die PVK untersucht, ob zweckmässig bestimmt wird, inwiefern die Tauglichkeit eingeschränkt ist, und ob sichergestellt ist, dass alle gleich behandelt werden.
Informationsblatt
Honorarkonsulate
Honorarkonsulate sind ehrenamtlich geleitete konsularische Posten. Honorarkonsuln und -konsulinnen unterstützen Landsleute vor Ort und pflegen wirtschaftliche sowie kulturelle Beziehungen. Sie verfügen über begrenzte Privilegien und Immunitäten. Die PVK untersucht, welche Vorgaben für die Schweizer Honorarkonsulate im Ausland sowie für die ausländischen Honorarkonsulate in der Schweiz gelten und wie sie eingehalten werden.
Informationsblatt
Unabhängigkeit und Steuerung der Preisüberwachung
Die Preisüberwachung bekämpft missbräuchliche Preise, die von Unternehmen oder Behörden festgelegt werden. Sie untersteht dem Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung, verfügt aber über eine gewisse Handlungsfreiheit in ihrer Tätigkeit. Die PVK untersucht die Autonomie und Steuerung der Preisüberwachung aus rechtlicher Perspektive und in der Praxis sowie im internationalen Vergleich.
Informationsblatt
Planung von Bahninfrastrukturvorhaben
Das Bundesamt für Verkehr (BAV) steuert und beaufsichtigt die Umsetzung von Ausbauprogrammen. Bei der Umsetzung arbeitet das BAV mit Infrastrukturbetreiberinnen (SBB, BLS, RhB usw.) sowie Kantonen und Gemeinden zusammen. Die PVK untersucht, ob das BAV seine Rolle bei der Planung der Umsetzung angemessen wahrnimmt, die Zusammenarbeit mit Infrastrukturbetreiberinnen zweckmässig ist und ob Kantone und Gemeinden angemessen einbezogen werden.
Informationsblatt