Die Parlamentarische Verwaltungskontrolle

Die Parlamentarische Ver­wal­tungs­kontrolle (PVK) ist der Eva­luations­dienst der Bundes­versamm­lung. Sie führt im Auftrag der Geschäfts­prüfungs­kommis­sionen (GPK) Studien zur Recht­mässigkeit, Zweck­mässigkeit und Wirk­samkeit der Tätig­keiten der Bundes­behörden durch. Zudem kann die PVK auf Antrag anderer parlamen­tarischer Kommis­sionen die Wirk­samkeit von Mass­nahmen des Bundes überprüfen.

Kürzlich abgeschlossene Evaluationen

NUTZUNG DER WISSENSCHAFTLICHEN ERKENNTNISSE DURCH DAS BAG IN DER CORONAKRISE

Die Nutzung der wissenschaftlichen Erkenntnisse durch das Bundesamt für Gesundheit (BAG) war zu Beginn der Coronakrise nur teilweise angemessen, hat sich in der Folge aber verbessert. Das BAG verfügte über das benötigte Fachwissen, auch wenn es nicht proaktiv ein wissenschaftliches Netzwerk aufbaute. Die wissenschaftlichen Erkenntnisse waren in den Entscheidungsgrundlagen nicht immer transparent dargelegt und wurden in der Kommunikation des BAG insgesamt nur wenig eingesetzt.

Zusammenfassung (PDF)Bericht (PDF)Expertenbericht (PDF)Medienmitteilung GPK-N

AUSSERPARLAMENTARISCHE VERWALTUNGSKOMMISSIONEN

Die Verwaltungskommissionen sind mehrheitlich recht- und zweckmässig eingesetzt und nehmen mit Ausnahme einzelner überholter Kommissionen ihren Auftrag der ständigen Beratung von Bundesrat und Bundesverwaltung wahr. Die Einsetzungsverfügungen weisen aber Schwächen auf, die auch dazu führen, dass gewisse Leistungen der Kommissionen wenig genutzt werden.

Zusammenfassung (PDF) Bericht (PDF)Kurzgutachten (PDF)Ergebnisse Umfrage (PDF)Neuf études de cas (PDF) – Medienmitteilung GPK-S

GRUNDWASSERSCHUTZ IN DER SCHWEIZ

Die Aufsicht des Bundes über den kantonalen Vollzug des planerischen Grundwasserschutzes ist nur teilweise zweckmässig. Zwar leistet der Bund gute Vollzugsunterstützung, es bestehen jedoch Defizite beim Monitoring über den Stand des kantonalen Vollzugs. Bei Vollzugslücken schreitet der Bund kaum ein.

Zusammenfassung (PDF)Bericht (PDF)Rechtsgutachten (PDF)Ergebnisse Umfrage (PDF)Medienmitteilung GPK-N

Mitwirkung des Parlamentes im Bereich von Soft Law

Die Art und Weise der parlamentarischen Mitwirkung im Bereich von Soft Law ist nur teilweise zweckmässig. Die diesbezüglichen Rechte des Schweizer Parlamentes sind im internationalen Vergleich ausgeprägt, jedoch auslegungsbedürftig. Die Praxis in der Bundesverwaltung ist uneinheitlich, doch gibt es Harmonisierungsbestrebungen. Die Zuständigkeiten der parlamentarischen Kommissionen sind nicht klar.

Zusammenfassung (PDF)Bericht (PDF)Rechtsgutachten (PDF)Medienmitteilung APK-N


Laufende Evaluationen

Informationen zu den laufenden Evaluationen finden sich im Jahresbericht.

Verteilung DER Asylsuchenden auf die Kantone

Die meisten Personen, die in der Schweiz ein Asylgesuch einreichen, werden vom Staatssekretariat für Migration einem Kanton zugewiesen. Der Verteilschlüssel trägt verschiedenen Kriterien wie der Grösse der Kantonsbevölkerung oder dem Betreuungsbedarf dieser Personen Rechnung. Mit dieser Evaluation soll eruiert werden, ob dieses Verteilsystem angemessen definiert ist und zweckmässig umgesetzt wird.
Informationsblatt

MILITÄRDIENST MIT EINSCHRÄNKUNGEN

Bei der Rekrutierung wird bestimmt, ob eine Person für den Militärdienst tauglich ist. Auch, wer keine Waffe tragen will oder beim Marschieren eingeschränkt ist, kann Militärdienst leisten. Die PVK untersucht, ob zweckmässig bestimmt wird, inwiefern die Tauglichkeit eingeschränkt ist, und ob sichergestellt ist, dass alle gleich behandelt werden.
Informationsblatt

WIRKSAMKEITSMESSUNG IN DER INTERNATIONALEN ZUSAMMENARBEIT

Die Aktivitäten der internationalen Zusammenarbeit (IZA) finden im Ausland statt. Um dem Parlament Rechenschaft über ihre Wirksamkeit abzulegen, führt die Bundesverwaltung Evaluationen durch. Die PVK untersucht, ob die Qualität dieser Evaluationen stimmt, ob sie für die Steuerung genutzt werden und ob ihre Kosten angemessen sind.

BEHÖRDENKOMMUNIKATION VOR ABSTIMMUNGEN

Obschon die Prozesse verbessert wurden, wird die Kommunikation der Behörden vor Abstimmungen oft kritisiert. Die PVK will mit ihrer Evaluation analysieren, ob die Behördenkommunikation auf geeigneten Grundlagen basiert, ob die vor bestimmten Abstimmungen kommunizierten Inhalte im Lichte der Rechtsvorgaben angemessen waren und inwiefern diese Inhalte von den Bürgerinnen und Bürgern genutzt werden.

Kurzarbeit in der Coronakrise

Unternehmen können in Krisenzeiten eine Kurzarbeitsentschädigung beziehen. In der Coronapandemie wurde diese Möglichkeit sehr häufig in Anspruch genommen. Vor diesem Hintergrund soll mit der Evaluation der PVK untersucht werden, ob die Anpassungen an den Rechtsgrundlagen für die Kurzarbeit zweckmässig waren, ob die Unterstützung des Bundes für die Kantone angemessen war und ob mit der Aufsicht und den Kontrollen die Rechtmässigkeit des Leistungsbezugs sichergestellt werden konnte.

Informationen zu den laufenden Projekten finden sich im Jahresbericht.


Kontakt

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Leiterin der PVKSimone Ledermann, Dr. admin. publ.T +41 58 322 95 31
Stv. Leiter der PVKFelix Strebel, Dr. phil.T +41 58 322 94 45
Projektleiterin / EvaluatorinMarion Baud-Lavigne, MA Politique et management publicsT +41 58 322 90 46
Projektleiter / EvaluatorNicolas Keuffer, Dr. admin. publ.T +41 58 322 94 82
Projektleiter / EvaluatorRaoul Kaenzig, Dr. ès Sciences humaines et sociales T +41 58 322 90 45
​Projektleiterin / Evaluatorin Luzia Helfer
Dr.

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Wissenschaftlicher Mitarbeiter / SachbearbeiterAndreas Tobler, lic. phil. IT +41 58 322 90 43
​​HochschulpraktikantSamir Gomezjurado
MA in Public Management and Policy
​​T +41 58 322 90 76