Die Geschäftsprüfungskommission des Ständerats hat die Verteilung der Asylsuchenden auf die Kantone untersucht. Diese wurde von Seiten der Kantone verschiedentlich kritisiert. Die Kommission kommt gestützt auf eine Evaluation der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle zum Schluss, dass die Verteilung im Grundsatz zweckmässig ist, jedoch in verschiedenen Punkten Optimierungsbedarf besteht.

Personen, die in der Schweiz um Asyl ersuchen, werden zunächst in einem Bundesasylzentrum untergebracht. Sofern eine Person die Schweiz nicht wieder verlassen hat, weist sie das Staatssekretariat für Migration (SEM) spätestens nach 140 Tagen einem Kanton zu. Die Verteilung soll grundsätzlich proportional zur Bevölkerungsgrösse der Kantone erfolgen.

Die Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) beauftragten im Januar 2023 die Parlamentarische Verwaltungskontrolle (PVK) damit, die Verteilung der Asylsuchenden auf die Kantone zu untersuchen. Im Zentrum der Evaluation stand die Frage, welcher Kanton wie viele Asylsuchende aufnehmen muss.

Gestützt auf die Evaluation der PVK beurteilt die GPK des Ständerats (GPK-S) den Vollzug des SEM in diesem Bereich als grundsätzlich zweckmässig. Die geltenden Regelungen sind konsistent und genügend konkret. Auch funktionieren die Prozesse im Allgemeinen gut. Allerdings führen die diversen Kriterien, die auf Anliegen der Kantone zurückgehen, dazu, dass die Zuweisung nur bedingt proportional zur Bevölkerungsgrösse der Kantone erfolgt.

Trotz der grundsätzlich positiven Beurteilung, erkennt die GPK-S in verschiedenen Punkten Optimierungsbedarf. So erfolgt die Verteilung auf die Kantone zwar aufgrund eines im elektronischen System des SEM hinterlegten Algorithmus. Dieser berücksichtigt aber nicht alle anzuwendenden Kriterien und muss darum regelmässig übersteuert werden. Dabei erfolgt diese Übersteuerung nicht in allen Bundesasylzentren einheitlich. Dies kann zu Ungleichbehandlungen zwischen den Asylsuchenden bei der Verteilung auf die Kantone führen. Die Kommission ist der Ansicht, dass solche Ungleichbehandlungen vermieden werden müssen. Die entsprechenden Weisungen des SEM müssen in allen Bundesasylzentren einheitlich angewendet werden.

Was die Verteilkriterien betrifft, empfiehlt die Kommission dem Bundesrat, zu prüfen, ob und wie der vom SEM genutzte Algorithmus sämtliche Kriterien berücksichtigen kann. Geprüft werden soll auch, ob die Abweichungen zwischen der gewünschten und der tatsächlichen Verteilung in einem Jahr auf die Folgejahre übertragen und so ausgeglichen werden können. Eine weitere Empfehlung betrifft die Nachvollziehbarkeit der Daten, auf welchen die Kantonsverteilung beruht. Auch empfiehlt die Kommission eine Priorisierung der Erneuerung der Informatikinstrumente, welche bei der Verteilung der Asylsuchenden zum Einsatz kommen.

Die Kommission ersucht den Bundesrat, bis zum 30. Mai 2025 zu ihren Feststellungen und Empfehlungen Stellung zu nehmen.

Die Kommission hat am 21. Februar 2025 unter dem Vorsitz von Ständerat Charles Juillard (Die Mitte; JU) in Bern getagt.