Finanzplatz

Gewisse Finanzinstrumente von Schweizer Banken sind bis Ende 2021 von der Verrechnungssteuer befreit. Nachdem sich Stände- und Nationalrat bereits für eine Verlängerung der geltenden Ausnahme um fünf Jahre ausgesprochen hatten, räumte der Nationalrat am Dienstag eine letzte Differenz zur kleinen Kammer aus.Damit ist die Änderung des Verrechnungssteuergesetzes unter Dach und Fach und bereit für die Schlussabstimmung. Zwei Finanzinstrumente, nämlich Pflichtwandelanleihen (CoCos) und Anleihen mit Forderungsverzicht (Write-off-Bonds), sind bereits heute von der Verrechnungssteuer befreit. Die Ausnahme war jedoch bis Ende 2016 befristet. Nun wird sie um fünf Jahre bis Ende 2021 verlängert.Neu werden zudem auch Bail-in-Bonds von der Verrechnungssteuer befreit. Dabei handelt es sich um Anleihensobligationen, die bei drohender Insolvenz im Rahmen eines Sanierungsverfahrens reduziert oder in Eigenkapital umgewandelt werden können.Die Differenz zum Ständerat betraf diese Bail-in-Bonds. Sie sollen auch auf Ebene der Konzerngesellschaften und nicht nur der Konzernobergesellschaften ausgegeben werden können, schlug der Ständerat vor. Die grosse Kammer stimmte am Dienstag mit 124 zu 49 Stimmen für die vom Ständerat vorgeschlagene Änderung.Eine Minderheit um Prisca Birrer-Heimo (SP/LU) wollte an der ursprünglichen Version des Bundesrates festhalten. Das Steuerrecht solle nicht unnötig aufgeweicht werden, argumentierte sie. Es gehe um die Glaubwürdigkeit des Schweizer "Too-big-to-fail"-Regimes.Finanzminister Ueli Maurer zeigte sich mit dem Änderungsvorschlag aus dem Ständerat einverstanden. Das Gesetz habe keine Auswirkung auf die Aufsicht durch die FINMA, sagte er vor dem Rat. Die Differenz sei eher von tiefer Bedeutung.Mit der Erweiterung der Ausnahmen von der Verrechnungssteuer will der Bundesrat die Systemstabilität des Finanzplatzes stärken. Die Ausnahmen sollen die steuerlichen Rahmenbedingungen schaffen, damit diese Finanzinstrumente zu kompetitiven Bedingungen in der Schweiz herausgegeben werden können.