Die letzte Differenz drehte sich um Optionen für Vorsteuerabzüge auf nicht mehrwertsteuerpflichtigen Leistungen. Der Nationalrat wollte den Vorsteuerabzug nicht zulassen, wenn die fragliche Leistung vom Empfänger "für Wohnzwecke genutzt wird". Finanzminister Ueli Maurer lehnte dies jedoch ab und warnte vor einem Ertragsausfall von bis zu einer Milliarde Franken im Jahr 2018.
Der Ständerat und der Bundesrat wollten die Bestimmung enger fassen und Leistungen von der Möglichkeit des Vorsteuerabzuges ausnehmen wollen, wenn diese vom Empfänger "für Wohnzwecke genutzt oder genutzt werden soll". Dies beantragte auch die Einigungskonferenz, Der Nationalrat folgte ihr oppositionslos, um die Vorlage nicht zu gefährden.
Ausländisches könnte teurer werden
Damit ist die 2015 vom Bundesrat vorgeschlagene Revision des Mehrwertsteuergesetzes bereit für die Schlussabstimmung. Ziel ist primär, den Wettbewerbsnachteil von Schweizer Unternehmen gegenüber ausländischen Unternehmen bei der Mehrwertsteuer zu beseitigen. Neu steuerpflichtig würden laut Botschaft um die 30'000 Unternehmen.
Massgeblich für die Steuerpflicht soll künftig der gesamte, weltweit erzielte Umsatz sein, nicht nur der in der Schweiz erwirtschaftete. Heute bezieht sich diese Grenze auf den in der Schweiz erzielten Umsatz. Deshalb sind inländische Betriebe benachteiligt.
Die Neuregelung betrifft auch ausländische Online-Händler. Sendungen, bei denen ein Steuerbetrag von unter fünf Franken anfällt, bleiben zwar steuerfrei. Für alle anderen muss der Verkäufer neu die Schweizer Mehrwertsteuer in Rechnung stellen. Im Ausland bestellte Waren könnten damit teurer werden.
Der Bund erwartet mit der Neuerung grossen Aufwand für die Verwaltung. Die Eidgenössische Steuerverwaltung benötigt deshalb bis zu 38 zusätzliche Vollzeitstellen. Da sich die Zahl der Steuerpflichtigen vorab nur schwer schätzen lässt, kündigte der Bundesrat die Schaffung von vorerst 30 zusätzlichen Stellen an.
Margenbesteuerung für Antiquitäten
Laut Steuerverwaltung sollen der Bundeskasse durch die neue Mehrwertsteuer-Regelung pro Jahr zusätzliche 40 Millionen Franken zufliessen. Auf weitere 30 Millionen Franken hofft der Bund durch die geänderte Besteuerung von Kunstgegenständen, Antiquitäten und Sammlungsstücken. Für sie wird der fiktive Vorsteuerabzug aufgehoben.
Neu gilt für diese Gegenstände die Margenbesteuerung. Bei diesem System ist die Differenz zwischen dem Ankaufs- und dem Verkaufspreis massgebend für die Berechnung der Mehrwertsteuer.
Kostenpflichtige Online-Ausgaben von Zeitungen und Zeitschriften sowie elektronische werden neu wie die gedruckten Blätter zum reduzierten Satz von 2,5 Prozent besteuert. Printmedien und elektronische Medien werden damit gleich behandelt.