(sda) Verreisen Parlamentsmitglieder auf Kosten der Steuerzahler, sollen Medienschaffende auf Anfrage Auskunft über die Reisetätigkeit erhalten. Der Nationalrat hat am Dienstag eine entsprechende parlamentarische Initiative gutgeheissen.

Heute greife das Öffentlichkeitsprinzip nicht, schreibt Alfred Heer (SVP/ZH) in seinem Vorstoss. Unter dem Titel "Persönlichkeitsschutz" werde die Auskunft über die Reisetätigkeit der Mitglieder der Bundesversammlung verweigert. Es sei aber nicht einzusehen, was an offiziellen Reisen persönlichkeitsrelevant sein solle. Diese erfolgten im Rahmen eines Mandates für den Europarat, die OSZE oder andere Kommissionen und Institutionen.

Die Geheimniskrämerei sei deplaziert, sagte Heer am Dienstag. "Ich bin der Meinung, das wir hier nichts zu verstecken haben." Wer auf Kosten der Steuerzahler reise, solle darüber Auskunft geben.

Dank des Öffentlichkeitsprinzips könnten sich Medienschaffende über Reisen von Mitgliedern der Bundesverwaltung informieren. Die Parlamentarier seien hingegen fälschlicherweise vor Transparenz geschützt. Das wolle er ändern.

Damit ein Gesetzesentwurf erstellt werden kann, ist die Zustimmung des Ständerats nötig. Dessen vorberatende Kommission hatte sich gegen den Vorstoss ausgesprochen. Eine Aufschlüsselung der Reisen nach Einzelpersonen sei nicht aufschlussreich, sondern würde nur dem "Gwunder" dienen, hatte die Kommissionsmehrheit argumentiert.