Die kleine Kammer stimmte der Vorlage am Mittwoch oppositionslos zu. Damit ist diese bereit für die Schlussabstimmungen. Angestossen hatte die Gesetzesänderung der ehemalige Berner SVP-Nationalrat Rudolf Joder mit einer parlamentarischen Initiative. Im Parlament wurde das Anliegen von allen Parteien unterstützt.
Die Rednerinnen und Redner erinnerten an die grosse Belastung der betroffenen Familien. Die Änderung führe zwar zu Mehrkosten. Noch teurer werde es aber, wenn Eltern die Pflegearbeit nicht mehr leisten könnten und Kinder in Heimen unterbringen müssten. Hinzu komme der gesellschaftliche Wert der Pflege in der Familie. Dieser sei beinahe unermesslich, sagte Pascale Bruderer (SP/AG).
Bis zu 2350 Franken
Heute erhalten betroffene Familien monatlich zwischen 470 und 1410 Franken. Der Intensivpflegezuschlag (IPZ) wird nun erhöht. Je nach Pflegebedarf erhalten die Familien künftig zwischen 940 und 2350 Franken. Bei der IV führt dies zu jährlichen Mehrkosten von rund 20 Millionen Franken.
Darüber hinaus gibt es beim Assistenzbeitrag eine Verbesserung: Der IPZ wird nicht mehr von diesem abgezogen. Diesen Punkt hatte der Bundesrat abgelehnt. Aus seiner Sicht führt das zu einer Doppelentschädigung derselben Leistungen. Die IV werde mit zusätzlichen 6,5 Millionen Franken belastet.
Sozialminister Alain Berset sagte allerdings, die Zusatzkosten seien für die IV verkraftbar und stellten den Zeitplan für deren Entschuldung nicht in Frage.