National- und Ständerat sind sich einig, dass die Wehrpflichtersatzabgabe zur Finanzierung der öffentlichen Schutzräume der Gemeinden dienen sollen. Bei den privaten Schutzräumen ist umstritten, was mit Geldern aus der Abgabe finanziert werden kann.
Der Ständerat möchte, dass die Gelder zur Deckung sämtlicher Kosten eingesetzt werden können, die nach der Errichtung privater Schutzräume anfallen. Das würde auch Reinigungs- und Unterhaltskosten umfassen.
Nach dem Willen des Nationalrates sollen die Gelder nur zur Erneuerung von Schutzräumen eingesetzt werden dürfen. Dazu gehöre beispielsweise die Erneuerung der Lüftung, sagte der Kommissionssprecher. Die grosse Kammer hat am Dienstag oppositionslos daran festgehalten. Nun ist wieder der Ständerat am Zug.
Kürzere Zivilschutzdienstpflicht
In den wichtigsten Punkten haben sich die Räte jedoch geeinigt. Die Zivilschutzdienstpflicht soll verkürzt werden. Heute dauert diese vom zwanzigsten bis zum vierzigsten Altersjahr. Dabei unterscheidet sich die Gesamtzahl der zu leistenden Diensttage je nach Funktion und ist gesetzlich nicht begrenzt.
Künftig soll die Dienstpflicht frühestens mit Beginn des 19. Altersjahrs beginnen und spätestens im 36. Altersjahr enden. Insgesamt soll sie zwölf Jahre dauern. Hat ein Zivilschützer vor Ablauf der zwölfjährigen Dienstpflicht total 245 Diensttage geleistet, soll er aus dem Zivilschutz entlassen werden.
Kein Durchdienermodell
Wäre es nach dem Bundesrat gegangen, hätte im Zivilschutz in bestimmten Funktionen - wie in der Armee - der Dienst auch am Stück geleistet werden können. National- und Ständerat sprachen sich jedoch dagegen aus.
Einverstanden zeigten sich die Räte hingegen damit, Zivilschützer bei grossen Katastrophen auch ins Ausland aufzubieten, allerdings nur ins grenznahe. Der Sanitätsdienst im Zivilschutz soll nicht wieder eingeführt werden, wie dies der Bundesrat wollte.
Anrechnung freiwilliger Tage
Bei der Berechnung der Wehrpflichtersatzabgabe sollen auch freiwillig geleistete Schutzdiensttage angerechnet werden. Aus der Schutzdienstpflicht Entlassene können in bestimmten Fällen bis fünf Jahre nach der Entlassung dennoch aufgeboten werden, namentlich im Fall eines bewaffneten Konflikts.
Ins Gesetz geschrieben haben die Räte ausserdem, dass der Bund Alarmierungs- und Informationssysteme auch für Menschen mit Behinderungen zugänglich macht.
Die Totalrevision des Gesetzes soll die Grundlage für die Weiterentwicklung des Bevölkerungsschutzes legen, den Schutz kritischer Infrastrukturen verbessern und Sicherheitsdefizite beseitigen.