(sda) Gewalt gegen Polizisten, Feuerwehrleute und Personal von Blaulicht-Organisationen kommt Randalierer künftig teurer zu stehen. Der Nationalrat hat eine Verschärfung der Strafen beschlossen. Auch die Strafen gegen Urheber von schweren Körperverletzung sollen künftig höher ausfallen.

Der Nationalrat stimmte am Mittwochabend als Zweitrat der entsprechenden Harmonisierung der Strafrahmen in der Schlussabstimmung mit 134 zu 48 Stimmen zu. Gegen das Paket sprachen sich nur die Ratsmitglieder der SVP aus. Das Gesetz geht nun zur Differenzbereinigung zurück in den Ständerat.

Dieser hatte das umfangreiche Paket vor genau einem Jahr erstmals beraten. Es umfasst neben der Harmonisierung der Strafrahmen die Anpassung des Nebenstrafrechts an das neue Sanktionsrecht. Betroffen sind rund 40 Gesetze und Erlasse, nicht aber das Sexualstrafrecht. Dafür ist eine separate Vorlage vorgesehen.

"Alibi-Harmonisierung"

Eintreten auf die umfangreiche Vorlage war im Nationalrat unbestritten. Rückweisungsanträge aus den Reihen der SVP lehnte er in der Folge mit jeweils 139 zu 49 Stimmen deutlich ab. Ihre Votanten beklagten umsonst "Alibi-Harmonisierung" und "Basteleien am Strafrahmen". Die Schweiz gehe zu milde mit Straftätern um, aber die romantische Vorstellung von der weitgehenden Strafverschonung von Ersttätern greife nicht.

Zwar war namentlich auch die SP nicht zufrieden mit der Revision. Der Bundesrat habe eine umfassende Revision des Strafgesetzbuches (StGB) versäumt. Immerhin würden aber einige Inkohärenzen beseitigt, sagte Tamara Funiciello (SP/BE).

Justizministerin Karin Keller-Sutter führte aus, es sei ernst zu nehmen, dass in drei Bereichen von der Gesellschaft härtere Strafen verlangt würden. Auch sie meinte indes an die Adresse der Hardliner, die Wissenschaft belege klar, dass nicht allein die Härte eines drohenden Strafmasses potenzielle Täter abschrecke.

SVP rennt vergeblich an

Viel diskutiert wurde in der Detailberatung über die richtigen Sanktionen für Gewalt gegen Beamte. Der Rat folgte schliesslich der Mehrheit seiner Kommission. Diese verschärfte den Strafrahmen erheblich.

Die Mindeststrafe für Angriffe auf Personen von Polizei, Feuerwehr und Blaulicht-Organisationen soll demnach neu bei drei Monaten Gefängnis liegen, die Höchststrafe bei drei Jahren. Geldstrafen wären nur noch bei Gewalt gegen Sachen möglich, aber dafür deutlich höher als jetzt. Alle Anträge der SVP, die in vielen Bereichen weitergehende Verschärfungen der Strafmasse forderten, wurden klar abgelehnt.

Lediglich zwei Minderheitsanträge aus der Kommission fanden letztlich eine Mehrheit. So stimmte der Rat dem Antrag von Philipp Matthias Bregy (Mitte/VS) zur Vereinheitlichung der Strafandrohungen bei der Gewerbsmässigkeit von Vermögensdelikten mit 108 zu 82 Stimmen zu. Die grosse Kammer folgte damit der Position des Bundesrats und des Ständerats. Demnach liegen die Freiheitsstrafen neu zwischen sechs Monaten und zehn Jahren.

"Majestätsbeleidigung" bleibt drin

Im Gesetz drin bleibt der Tatbestand der "Majestätsbeleidigung". Die Kommission wollte den Artikel, der die Beleidigung eines fremden Staates mit Strafe bedroht, als "alten Zopf" aus der Vorlage streichen. Der Rat sah dies mehrheitlich anders und hiess den entsprechenden Antrag von Christian Lüscher (FDP/GE) mit 101 zu 80 Stimmen gut.

Viel zu reden gaben auch Forderungen nach Abschaffung oder Einschränkung der bedingten Geldstrafen. Die Möglichkeit bleibt indes im Gesetz drin, wie eine deutliche Ratsmehrheit entschied.

Ex-Polizistin Andrea Geissbühler (SVP/BE) nannte das Instrument einen "Freispruch auf Zeit". Die Rückfallquote zeige, dass bedingte Geld- und Freiheitsstrafen durchaus funktionierten, hielt ihr Beat Flach (GLP/AG) entgegen.

Geldstrafen weiterhin möglich

Aus der Strafrechtspraxis gebe es diesbezüglich keine Kritik, ergänzte Justizministerin Keller-Sutter. Zudem würden sich unerwünschte Effekte ergeben, wenn bedingte Geldstrafen nicht mehr möglich seien, bedingte Freiheitsstrafen aber weiterhin verhängt werden könnten.

Im Gegensatz zum Ständerat will der Nationalrat zudem den Umgang mit bedingen Strafen nicht anpassen. Heute gilt, dass Ersttäter und -täterinnen bei günstiger Prognose "in der Regel" zu einer bedingten Strafe verurteilt werden, wenn es das Strafmass zulässt. Der Nationalrat votierte dagegen, dass dies nur noch als "Möglichkeit" im Gesetz formuliert wird.

Nichts wurde auch aus einem Angriff von Yves Nidegger (SVP/GE) auf den sogenannten "Raserartikel". Er wollte ihn ersatzlos streichen. Der Rat hob lediglich die Mindestgrenze von einem Jahr Gefängnis auf und will auch wieder Geldstrafen ermöglichen.

Mindestens ein Jahr für Körperverletzung

Mit der nun gutgeheissenen Revision soll auch die Mindeststrafe für schwere Körperverletzung von sechs Monaten auf ein Jahr Freiheitsstrafe angehoben werden.

Hintergrund der Revision sind veränderte gesellschaftliche Wert- und Moralvorstellungen, die technische Entwicklung sowie internationale Vereinbarungen. Ausdruck davon sind die über 70 Revisionen des Strafgesetzbuches in den vergangenen 40 Jahren.

Allerdings blieb bisher ein Quervergleich aus, ob die Strafrahmen der Schwere der Straftaten entsprechen und in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen. Die aktuelle Revision soll dies nun ändern.