Damit dürften in der Herbstsession die letzten Sprengsätze bei den flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr mit der EU entschärft werden. "Wir befinden uns auf einem Kurs, der Erfolg versprechen sollte", sagte Christine Beerli (FDP/BE) als Präsidentin der Aussenpolitischen Kommission (APK) vor den Medien.
Das Reizwort "deutlich" fällt: Mit klarem Mehr liess die APK den Zusatz fallen, dass es für den Erlass von Normalarbeitsverträgen und die Ausdehnung von GAV ein "deutliches" Unterbieten der orts-, berufs- oder branchenüblichen Löhne braucht. Mit dem Nationalrat sieht sie die Schwelle nun dort, wo die Löhne "wiederholt in missbräuchlicher Weise" unterboten werden.
Nur mit Stichentscheid Beerlis lenkte die APK bei den erleichterten Bedingungen ein, unter denen bestehende GAV im Falle von Lohndrückerei für die ganze Branche allgemeinverbindlich erklärt werden können. Danach müssen mindestens 30 Prozent der Arbeitgeber einverstanden sein und zusammen mindestens 30 Prozent der Arbeitnehmer beschäftigen.
Der Ständerat hatte das Quorum der Arbeitnehmer mit dem Zufallsmehr von 21 zu 20 Stimmen auf 50 Prozent geschraubt. Dies würde es wenigen grossen Unternehmen ermöglichen, die Ausdehnung eines GAV und damit verbindliche Mindestlöhne zu verhindern. Eine Minderheit wird im Plenum für die 50 Prozent plädieren.
Normalarbeitsverträge befristen: In einigen Punkten hielt die APK an den Beschlüssen der kleinen Kammer fest. Einstimmig gestrichen wurde so ein vom Nationalrat eingefügter Artikel, der den Handlungsspielraum beim Erlass von Mindestlöhnen per Normalarbeitsvertrag (NAV) eingeschränkt hätte. Bekräftigen soll der Ständerat auch, dass NAV zu befristen sind.
sda/ats 07.09.1999