Die Staatspolitische Kommission des Ständerates (SPK) beantragt, dem Beschluss des Nationalrates zuzustimmen und einer Standesinitiative des Kantons Aargau (99.301) keine Folge zu geben. Diese fordert unter anderem die Errichtung von geschlossenen und zentralen Sammelunterkünften für straffällige und renitente Personen mit einer provisorischen Aufenthaltsbewilligung im Asylbereich oder ohne Aufenthaltsbewilligung.

In der ersten Beratung hatte der Ständerat auf Antrag der SPK der Standesinitiative Folge gegeben. Die Kommission hält zwar weiterhin an der Notwendigkeit von Vorkehrungen gegen die illegale Einreise und von Verbesserungen im Vollzug der Wegweisung abgewiesener Asylsuchender und anderer Personen ohne Aufenthaltsberechtigung in der Schweiz fest. Eine Fortsetzung des Differenzbereinigungsverfahrens mit dem Nationalrat hat aber keinen Sinn. Die durch die Standesinitiative aufgeworfenen Probleme können im Rahmen der bevorstehenden Totalrevision des Bundesgesetzes über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer (ANAG) diskutiert und gelöst werden. Die Kommission unterstreicht, dass sie nur Lösungen unterstützen wird, die mit der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar sind.

Die Kommission hat ein Postulat eingereicht, das den Bundesrat beauftragt, die Realisierung der Forderungen der Standesinitiative im Rahmen seiner Botschaft zum neuen Ausländergesetz zu prüfen.

Vorgezogene Massnahmen gegen Missbräuche im Asyl- und Ausländerbereich

Die Botschaft des Bundesrates zum Ausländergesetz ist zwar im kommenden Sommer zu erwarten; die parlamentarischen Beratungen über diese umfangreiche und komplexe Materie dürften aber viel Zeit in Anspruch nehmen. Die Kommission hat daher beschlossen, zwei Gesetzeslücken im Kampf gegen den Asylmissbrauch mit einer vorgezogenen, rasch zu realisierenden Partialrevision des ANAG zu schliessen. Einerseits soll es ermöglicht werden, dass ausländische Personen, die sich einer Wegweisung entziehen, indem sie nachträglich ein Asylgesuch einreichen, in Ausschaffungshaft genommen werden können, wenn die Gefahr des Untertauchens besteht (00.420s Pa.Iv. Hess Hans. Vorbereitungshaft bei Asylmissbrauch). Andererseits soll eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden, damit die Vermittlung von Scheinehen, die zum Zweck der Erlangen einer Aufenthaltsbewilligung eingegangen werden, bestraft werden kann.

Die Kommission tagte am 22./23. Januar 2001 in Bern unter dem Vorsitz von Ständerat Maximilian Reimann (SVP/AG).

Bern, 23.01.2001    Parlamentsdienste