Too big to fail
Die Kommission beantragt mit 8 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen, den Planungsbeschluss zur «Too-big-to-fail»-Problematik zu genehmigen. Damit soll gewährleistet sein, dass so rasch wie möglich gesetzgeberische Massnahmen getroffen werden, um den von systemrelevanten Banken ausgehenden Risiken zu begegnen.

1. 10.050 Begrenzung volkswirtschaftlicher Risiken durch Grossunternehmen. Planung von Massnahmen

Die Kommission ist mit 8 zu 5 Stimmen auf den Entwurf des Bundesrates zu einem Planungsbeschluss betreffend die «Too-big-to-fail»-Problematik eingetreten. In seiner Botschaft vom 12. Mai 2010 schlägt der Bundesrat einen verbindlichen Zeitplan für die gesetzgeberischen Massnahmen vor, die er demnächst dem Parlament unterbreiten will, um den Risiken zu begegnen, die von systemrelevanten Banken ausgehen.

In den Augen der Mehrheit ist der Planungsbeschluss notwendig, damit gewährleistet ist, dass so rasch wie möglich gesetzgeberische Massnahmen getroffen werden, um das Problem der von systemrelevanten Banken ausgehenden Risiken zu lösen. Der Bundesrat stützt sich in seinem Beschlussentwurf ausdrücklich auf die Schlussfolgerungen des Zwischenberichts der von ihm eingesetzten Arbeitsgruppe, ein Bericht, dessen Qualität unbestritten ist. Der vorgezeichnete Weg ist somit der richtige und muss weiterverfolgt werden, Nichteintreten könnte nur so ausgelegt werden, dass die Kommission hier nicht unbedingt Handlungsbedarf sieht.

Die Minderheit bestreitet keineswegs, dass so rasch wie möglich Massnahmen getroffen werden müssen, um das «Too-big-to-fail»-Problem zu lösen. Sie ist allerdings der Auffassung, das Instrument des Planungsbeschlusses sei nicht geeignet, um rasch eine Lösung zu finden. Vielmehr führe dies zwangsläufig zu in dieser Phase unnötigen Diskussionen im Parlament, die einem zügigen Vorankommen in der Sache im Wege stünden. In ihren Augen sollte für eine Diskussion ein ausgereifter Gesetzesentwurf vorliegen und nicht bloss eine Absichtserklärung, die nur vage sein kann und somit Anlass zu Missverständnissen gibt.

In der Detailberatung wollte die Kommission explizit festgehalten haben, dass die geplanten Massnahmen nur systemrelevante Banken und nicht sonstige Grossunternehmen betreffen, um so diese gesetzgeberischen Massnahmen auf Finanzinstitute zu beschränken.

Die Vorlage wurde in der Gesamtabstimmung mit 8 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen und wird in der kommenden Sommersession beraten.

2. 09.4089 Mo. Fetz. Begrenzung des Steuerabzugs für Millionen-Boni

Im Rahmen der Diskussion um die möglichen Konsequenzen, die aus der jüngsten Finanzkrise zu ziehen sind und daraus zu folgernden Massnahmen, insbesondere im Bereich der exorbitanten Bonibezüge, hat die Kommission eine Motion von Ständerätin Anita Fetz beraten. Die Motion fordert, dass die Gesamtvergütung, die eine Unternehmung einer Person auszahlt, für den 1.5 Millionen Franken übersteigenden Betrag pro Jahr höchstens zur Hälfte als geschäftsmässig begründeten Aufwand berechnet werden kann. Bei Antritts- und Abgangsentschädigungen soll der Betrag höher als eine halbe Million Franken höchstens zu 25 Prozent als geschäftsmässig begründeter Aufwand gelten.

Die Mehrheit der Kommission unterstützt die Stossrichtung der Motion, da sie in der Frage der ausufernden Entschädigungen dringenden Handlungsbedarf sieht und mit der Motion einen Input für mögliche Massnahmen, die der Bundesrat am Ausarbeiten ist, geben will. Allerdings ist sie der Meinung, dass eine Begrenzung des Steuerabzugs für Entschädigungen nicht für kleinere Unternehmen gelten sollte, weshalb sie beantragt, die Motion Fetz abzulehnen (Abstimmungsergebnis: 4:3:1) und anstelle eine Kommissionsmotion zu überweisen, die sich auf die börsenkotierten Unternehmen beschränkt (Abstimmungsergebnis: 5:2:1). Eine Minderheit beantragt, die Motion Fetz anzunehmen.

Der Bundesrat empfiehlt die Motion Fetz zur Ablehnung, da der Vorstoss keine Differenzierung zwischen den fixen, variablen, leistungs- und gewinnbezogenen Lohnbestandteilen mache und der Prozentsatz für die Abzugsfähigkeit von 50 Prozent willkürlich angesetzt sei. Im Rahmen des Bundesbeschlusses über die Planung von Gegenmassnahmen in der Problematik «Too big to fail» kündigt der Bundesrat eine Vernehmlassung für eine alternative Vorlage zu Massnahmen im Vergütungsbereich an.

 

Die Kommission hat unter dem Vorsitz von Ständerätin Helen Leumann (FDP. Die Liberalen, LU) und im Beisein von Bundesrat Hans-Rudolf Merz am 18. Mai 2010 in Bern getagt.

 

Bern, 19. Mai 2010 Parlamentsdienste