Nachdem die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates (KVF-N) an ihrer letzten Sitzung einstimmig auf die Vorlagen eingetreten ist, hat sie nun die Detailberatung der Ausbau- und Unterhaltsprogramme der Nationalstrassen und des Agglomerationsverkehrs vorgenommen. Als erstes hat sie sich eingehend mit den Nationalstrassen (23.032) befasst. Während der Zahlungsrahmen (8,787 Milliarden Franken) für die Betriebs- und Unterhaltsarbeiten weitgehend unbestritten ist, gehen die Meinungen in Bezug auf den Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen auseinander. Die Kommissionsmehrheit stimmt den verschiedenen Projekten (Wankdorf–Schönbühl, Schönbühl–Kirchberg, 3. Röhre Rosenbergtunnel (inklusive Spange Güterbahnhof), Rheintunnel Basel und 2. Röhre Fäsenstaubtunnel) im Umfang von 4,354 Milliarden Franken zu. Sie ist der Meinung, dass die Nationalstrassen einen wichtigen Beitrag zur verkehrlichen Erschliessung der Schweiz leisten und weist darauf hin, dass ohne Erweiterungen im Jahr 2040 fehlende Kapazitäten auf etwa 20 Prozent des schweizerischen Nationalstrassennetzes regelmässig zu Staus führen.
Mit 14 zu 11 Stimmen beantragt die KVF-N ausserdem, die beiden Projekte betreffend den Ausbau Le Vengeron-Coppet-Nyon im Umfang von 911 Millionen Franken, die der Bundesrat für den Realisierungshorizont 2030 vorsieht, bereits in den Ausbauschritt 2023 vorzuziehen. Die Mehrheit betont, dass diese Projekte als prioritär eingestuft werden müssen, weil der Handlungsdruck auf diesem Abschnitt des Nationalstrassennetzes gross ist. Verschiedene Minderheiten lehnen diese beiden zusätzlichen wie auch die vom Bundesrat beantragten Erweiterungsprojekte ab. Sie sind der Ansicht, dass es sich bei diesen Vorhaben um massive Kapazitätsausbauten handelt, die den Klimazielen der Schweiz und dem Ziel, den Modalsplit zu Gunsten des öffentlichen Verkehrs zu erhöhen, widersprechen.
Weitere Minderheiten beantragen Verkleinerungen einzelner Projekte oder Strassenabschnitte sowie Anpassungen des Netzbeschlusses. In der Gesamtabstimmung hat die Kommission die vier Bundesbeschlüsse angenommen.
Die zweite von der Kommission beratene Verkehrsvorlage betrifft die Agglomerationsprogramme der 4. Generation (23.033). Der Bundesrat beantragt 1,6 Milliarden Franken, um mit Bundesbeiträgen Infrastrukturprojekte im Bereich des öffentlichen Verkehrs, des motorisierten Individualverkehrs sowie für den Velo- und Fussverkehr zu unterstützen. Sämtliche Agglomerationsprogramme werden von der Kommission befürwortet. Zusätzlich beantragt sie mit 12 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen, den Strassentunnel Moscia-Acapulco als integralen Bestandteil des Agglomerationsprogramms «Locarnese» anzuerkennen, was zu einer Erhöhung des Kredits um 38 Mio. Franken führen würde.
Eine Minderheit beantragt, auf den Abzug von fünf Prozent auf dem Beitragssatz des Bundes zu verzichten, der angewandt wird, wenn Massnahmen vorhergehender Programmgenerationen ungenügend umgesetzt wurden. Dies hätte eine Erhöhung des Kredits um 35 Mio. Franken zur Folge.
Eine weitere Minderheit will das Inkrafttreten dieser zweiten Vorlage vom Inkrafttreten des Bundesbeschlusses über den Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen abhängig machen. Ihrer Ansicht nach kann nur so verhindert werden, dass verschiedene Projekte und Verkehrsträger gegeneinander ausgespielt werden. Die Kommissionsmehrheit hingegen weist darauf hin, dass die Projekte der beiden Vorlagen in Form und Umfang sehr unterschiedlich sind und es bei einem Referendum zum Ausbauschritt Nationalstrassen zu grossen Verzögerungen bei den Agglomerationsprogrammen kommen würde. Beide Geschäfte werden voraussichtlich in der Sommersession im Nationalrat behandelt.
Ebenfalls traktandiert hat die KVF-N die Initiative des Kantons Tessin Gewährleistung eines landesweit dichten Hochbreitbandangebots (16.306). Da der Bundesrat derzeit an einem entsprechenden Bericht zur Hochbreitbandstrategie (21.3461) arbeitet, beantragt die Kommission ihrem Rat mit 22 zu 3 Stimmen eine weitere Fristverlängerung um zwei Jahre.
Wie an ihrer vergangenen Sitzung verlangt, wurde die Kommission schliesslich von der Verwaltung über die Inhalte der anstehenden Revision des Luftfahrtgesetzes im Detail informiert. Dabei nahm sie unter anderem zur Kenntnis, wie vom Parlament überwiesene Vorstösse zur Zivilluftfahrt umgesetzt werden sollen. Inwiefern die Revisionsinhalte dem gesetzgeberischen Willen entsprechen, wird die Kommission überprüfen, wenn die Vorlage dereinst dem Parlament übermittelt wird.
Ausserdem liess sich die KVF-N von der Verwaltung über die geplanten nächsten Schritte bezüglich Regulierung grosser Kommunikationsplattformen informieren.