Die WBK-N hat ihre Arbeiten zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative 21.403 abgeschlossen. Mit der Vorlage sollen die Finanzhilfen für die familienergänzende Kinderbetreuung in eine stetige Unterstützung überführt werden. Ziel ist es primär, die Kosten der Eltern zu senken sowie die Kantone bei der Weiterentwicklung von deren Politik der frühen Förderung zu unterstützen. Die Vernehmlassung wird in den kommenden Wochen eröffnet.

Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-N) hat ihre eigene Vorlage zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative 21.403 zu Ende beraten und hat sie in der Gesamtabstimmung mit 18 zu 7 Stimmen angenommen. Die Kommission konnte sich dabei auf eine knapp achtmonatige Arbeit der Subkommission stützen. Die Vorlage verfolgt zwei Kernziele: Einerseits sollen alle Eltern, die ihre Kinder familienextern betreuen lassen, finanziell unterstützt werden. Zu diesem Zweck soll ein Bundesbeitrag gesprochen werden, der mindestens 10 und höchstens 20% der durchschnittlichen Kosten eines familienergänzenden Betreuungsplatzes in der Schweiz beträgt. Andererseits soll die Politik der familienergänzenden Kinderbetreuung sowie der frühen Förderung von Kindern weiterentwickelt werden. Hierzu sieht die Kommission vor, dass der Bund die Kantone via Programmvereinbarungen unterstützen soll. In diesem Zusammenhang möchte die Kommission ein besonderes Augenmerk auf Kinder mit Behinderungen legen.

Eine Minderheit lehnt die Vorlage ab. Sie ist der Ansicht, dass sich die geltende Kompetenzordnung im diesem Politikfeld als effizient erwiesen hat und gewahrt werden soll. Die Kantone und Gemeinden seien primär für die Weiterentwicklung der familienergänzenden Kinderbetreuung und in der Politik der frühen Förderung von Kindern zuständig, dem Bund komme nur eine subsidiäre Rolle zu.

Die Kommission wird in den kommenden Wochen die Vernehmlassung zur Vorlage eröffnen. Sie wird voraussichtlich gegen Ende Jahr die Resultate der Vernehmlassung prüfen und die definitive Fassung des Gesetzes zuhanden des Nationalrates verabschieden.

WBK-N verlangt Stärkung der Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung (BSLB) in der kommenden BFI-Botschaft

Die Kommission möchte den Bundesrat beauftragen, im Zusammenhang mit der nächsten BFI-Botschaft die Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung (BSLB) als Teil des Bildungsraums Schweiz zu positionieren. Sie hat zu diesem Zweck mit 18 zu 7 Stimmen beschlossen, eine Kommissionsmotion einzureichen (22.3391). Sie möchte damit einer potentiellen Kantonalisierung der BSLB entgegenwirken und sieht den Bund in der Pflicht, gemeinsam mit den Kantonen eine qualitativ hochstehende Beratung weiterzuentwickeln sowie die nationale Strategie umzusetzen. Die Kommission hat diesen Beschluss im Rahmen der Vorprüfung der parlamentarischen Initiative 21.517 «Die Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung als Teil des Bildungsraums Schweiz positionieren» von NR Mustafa Atici (SP, BS) gefasst, die zugunsten der Motion zurückgezogen wurde. 

Arbeits- und Karrierebedingungen des akademischen Nachwuchses

Die seit vielen Jahren diskutierten strukturellen Herausforderungen der Schweizer Hochschulen sind in den letzten Monaten wieder in den Vordergrund gerückt, nachdem mehrere Umfragen durchgeführt und Berichte veröffentlicht worden waren, die zeigen, in welch prekären Arbeitsverhältnissen sich der Grossteil des «Mittelbaus» (Doktorandinnen und Doktoranden, Assistentinnen und Assistenten, Postdoktorandinnen und Postdoktoranden, Lehrbeauftragte usw.) der universitären Hochschulen in der Schweiz befindet. Um sich einen Überblick über die Situation zu verschaffen, hat die WBK-N verschiedenste Sachverständige aus diesem Bereich angehört – darunter Vertreterinnen und Vertreter des Rektorats der Universität Genf, die eine 2021 beim Personal der Universität durchgeführte Umfrage präsentierten, sowie von Actionuni, dem Schweizer Mittelbau, von Swissuniversities und vom Schweizerischen Nationalfonds.

Die Kommission befürwortet einen Kulturwechsel an den universitären Hochschulen in der Schweiz, weshalb sie mit 15 zu 10 Stimmen das Kommissionspostulat 22.3390 beschlossen hat. Dieses beauftragt den Bundesrat, in einem Bericht eine Bestandsaufnahme zu den Themen Prekarität, Gleichstellung und akademischer Nachwuchs im Mittelbau der Schweizer Hochschulen vorzunehmen. Im Bericht soll insbesondere geprüft werden, ob im Rahmen der nächsten BFI-Botschaft eine beträchtliche Anzahl fester Stellen für Postdoc-Forschende geschaffen werden kann. Die Minderheit hält die Massnahmen, welche die universitären Hochschulen bisher ergriffen haben, für ausreichend und spricht sich daher gegen das Postulat aus.

Mit diesem Beschluss hat die Kommission den Petitionen 21.2051 («Für Chancengleichheit und die Förderung des akademischen Nachwuchses: Erhöhen wir die Grundfinanzierung und schaffen mehr Festanstellungen an den universitären Hochschulen») und 21.2026 («Für mehr Festanstellungen im akademischen Bereich: Bessere Forschungs-, Lehr- und Arbeitsbedingungen») Folge gegeben.

Diplomanerkennung und Zugang zu Bildung für Personen aus der Ukraine

Die Ukrainekrise stellt den Bund, die Kantone sowie die Sozialpartner und die Wirtschaft vor besondere Herausforderungen, wenn es darum geht, die Ukraineflüchtlinge bestmöglich in das Bildungssystem und den Arbeitsmarkt zu integrieren. Vor diesem Hintergrund hat sich die WBK-N über zwei Themen aus ihrem Zuständigkeitsbereich informiert, nämlich über die Diplomanerkennung sowie über den Zugang dieser Personen zur Grundbildung und zur nachobligatorischen Ausbildung.

Um diese Problemfelder und die grössten Herausforderungen in diesem Zusammenhang besser zu erfassen, hat die Kommission die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK), die Eidgenössische Migrationskommission (EKM), die Schweizerische Beobachtungsstelle für Asyl- und Ausländerrecht, das Schweizerische Rote Kreuz und Swissuniversities (Swiss ENIC) angehört. Die beiden Letztgenannten sind für die Anerkennung der Diplome im Gesundheitsbereich bzw. bei nichtreglementierten Berufen mit erforderlichem Hochschuldiplom zuständig.

Die Kommission wird die Situation weiter aufmerksam verfolgen, um sicherzustellen, dass Personen mit Status S Zugang zu Bildung sowie dank der Anerkennung ihrer Diplome auch zum Arbeitsmarkt erhalten und so während ihres Aufenthalts in der Schweiz am sozialen und wirtschaftlichen Leben teilhaben können.

Im Weiteren hat sie mit 12 zu 7 Stimmen bei 3 Enthaltungen ein Kommissionspostulat (22.3393) beschlossen, das den Bundesrat beauftragt, in einem Bericht darzulegen, in welcher Form und mit welcher Systematik derzeit die Daten zum Bildungspotenzial und zum Bildungsniveau aller Geflüchteten in der Schweiz erfasst und bearbeitet werden. Die Kommissionsminderheit spricht sich gegen das Postulat aus. Mit diesem Beschluss hat die Kommission der von «Bildung für alle – jetzt» eingereichten Petition 21.2023 («Bildung und Arbeit für geflüchtete Menschen ermöglichen!») Folge gegeben.

Die Kommission hat am 28./29. April 2022 unter dem Vorsitz von Nationalrat Fabien Fivaz (Grüne, NE) in Bern getagt.