Wie Präsident Ernst Leuenberger (SP/SO) am Montag den Medien mitteilte, ist die Kommission mit 9 zu 1 Stimme bei einer Enthaltung auf den Vertrag eingetreten. Dies im Gegensatz zum Nationalrat, der Eintreten mit 105 zu 79 Stimmen abgelehnt hatte.
Ende Oktober wieder
Gleichzeitig habe die Kommission dem Bundesrat und der Verwaltung eine Reihe von alten und neuen Fragen gestellt, zu denen sie bis zur nächsten Sitzung am 31. Oktober eine Antwort erwarte, sagte Leuenberger. Auch die Behandlung von Rückweisungsanträgen sei auf diesen Termin verschoben worden.
Die penetranteste Frage sei, welche Möglichkeit die Schweiz hätte, bei Ablehnung des Vertrags gegen die angedrohte deutsche Verordnung zu rekurrieren, sagte Leuenberger. Auch seien die allfälligen wirtschaftlichen Auswirkungen auf den Kanton Zürich und den Flughafen Kloten noch nicht beziffert.
Bundesrat muss Wort halten
Als erste vorgezogene Massnahme des Vertrags gilt seit dem 19. Oktober letzten Jahres eine um drei Stunden verlängerte Nachtruhe über Süddeutschland zwischen 22 und 6 Uhr. Die Verschiebung der Beratung von der Herbst- in die Wintersession hat zur Folge, dass ab dem 27. Oktober auch die neue Wochenendregelung in Kraft tritt.
Wie Leuenberger ausführte, hat der Bundesrat in der Kommission geltend gemacht, dass er sein Wort halten und die Wochenendregelung einführen wolle, soweit das technisch möglich sei. Probleme könnte es mit der Installation eines Instrumenten-Landesystems (ILS) geben.
Auch Bundestag wartet zu
Die Kommission sei für Eintreten, weil die Schweiz darauf angewiesen sei, die Flugsicherung im Grenzgebiet zu regeln, sagte Leuenberger. Deutsche Stimmen sagten, dass der Vertrag für die Schweiz zu günstig und für Süddeutschland zu ungünstig sei.
Bei Ablehnung werde Deutschland den Vertrag, der eine Beschränkung der Anflüge über Süddeutschland um ein Drittel auf unter 100 000 vorsieht, in die Verordnung übersetzen, sagte Leuenberger. Die Lotsendienste im Grenzgebiet gingen von Skyguide an die deutsche Flugsicherung über.
Keine Rolle beim Verschiebungsentscheid der Kommission habe die Tatsache gespielt, dass auch der deutsche Bundestag mit der Ratifizierung zuwarte, sagte Leuenberger. Der deutsche Bundesrat hatte Einspruch gegen das Abkommen eingelegt. Der Bundestag könnte diesen Entscheid der Länderkammer kehren.
Bedauern bei Swiss und Unique
Die Fluggesellschaft Swiss hat sich enttäuscht erklärt über das Vorgehen der ständerätlichen Verkehrskommission. Das Regime ab 27. Oktober werde für Swiss massive operationelle Schwierigkeiten und Mehrkosten mit sich bringen, heisst es in einem Communiqué. Betroffen seien auch die übrigen in Zürich operierenden Fluggesellschaften sowie Unique Zurich Airport.
In einem Communiqué erklärte Unique, es müsse am Flughafen Zürich, bei den Airlines und letztlich auch bei den Passagieren, mit Kosten in zweistelliger Millionenhöhe gerechnet werden. Die Umsetzung der zweiten Stufe werde in den betreffenden Stunden zu massiven Verspätungen führen.
sda/ats 09.09.2002