«Wir haben markante Fortschritte gemacht», sagte WBK-Präsidentin Christiane Langenberger (FDP/VD) vor den Medien. Das revidierte TSG komme den Tierschützern entgegen und sei nun ein aussichtsreicher indirekter Gegenvorschlag. Der Ständerat behandelt das Geschäft in der Herbstsession.
Die Initiative des Schweizer Tierschutzes wird von der WBK einstimmig zur Ablehnung empfohlen. Laut Langenberger ist sie lückenhaft und teils bereits erfüllt. Das Importverbot für Tiere und Waren, die nicht nach schweizerischen Tierschutznormen gehalten oder hergestellt wurden, widerspreche internationalen Verträgen und könne nicht durchgesetzt werden.
Die WBK war aber bemüht, bei der Gesetzesrevision berechtigten Anliegen der Initianten weiter entgegen zu kommen als der Bundesrat. Dies gelte insbesondere für die Schmerzlinderung, sagte Langenberger. «Hier müssen wir eine Lösung bringen, wenn es zu einer Volksabstimmung kommt.»
Übergangsfrist für Ferkelkastration
Nach dem Antrag der WBK sollen schmerzverursachende Eingriffe nur «von fachkundigen Personen» und unter Betäubung vorgenommen werden dürfen, wobei der Bundesrat Ausnahmen vorsehen kann. Weil für die umstrittene Ferkelkastration trotz intensiver Forschung noch keine Lösung gefunden wurde, beschloss die WBK hier eine Übergangslösung.
Danach wird die chirurgische Kastration der Ferkel ohne Schmerzausschaltung ab 1. Januar 2009 verboten. Diese Frist kann vom Bundesrat um höchstens zwei Jahre erstreckt werden. Als untauglich erachtet es die Kommission, die Ferkelkastration nur Tierärzten zu erlauben. Bei jährlich 1,5 Millionen Eingriffen wäre dies zu umständlich und zu teuer.
Zusätzlich verschärfen will die WBK die Anforderungen an die Tierversuche. Diese sollen verboten sein, wenn sie - gemessen am erwarteten Erkenntnisgewinn - dem Tier unverhältnismässige Leiden zufügen oder wenn geeignete Alternativmethoden zur Verfügung stehen.
Aussetzen von Tieren verboten
Tiertransporte sollen laut WBK «schonend und ohne unnötige Verzögerungen» durchgeführt werden. Auf eine zeitliche Limitierung wurde verzichtet, weil Pausen auch im Interesse der Tiere liegen könnten. Die Initiative geht wesentlich weiter, indem sie gegen internationale Abkommen Transit und Export lebender Schlachttiere verbieten will.
Neu unter Strafe stellen will die WBK das Aussetzen von Tieren. Zudem nahm sie eine Anzeigepflicht der Behörden bei strafbaren Handlungen ins Gesetz auf. An mehreren Stellen platzierte die WBK die Forderung nach Aus- und Weiterbildung. Als unverhältnismässig erachtet sie hingegen die von den Initanten geforderte Einsetzung eines Tierschutzanwaltes.