<p>Bern (sda) Familien mit unteren und mittleren Einkommen sollen für Kinder und Jugendliche in Ausbildung höchstens noch die halbe KVG-Prämie bezahlen müssen. Dies will die Ständeratskommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) den Kantonen vorschreiben.
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Einstimmig nahm die SGK am Montag den Vorschlag einer Subkommission an, wie ihre Präsidentin Christiane Brunner (SP/GE) vor den Medien bekanntgab. Laut Brunner ist es wichtig, dass nicht mehr nur Versicherte in "bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen", sondern gezielt auch Mittelstandsfamilien entlastet werden.

Mit dem SGK-Modell werden die Kantone verpflichtet, bei unteren und mittleren Einkommen die Prämien von Kindern bis 18 Jahre und von jungen Erwachsenen in Ausbildung bis 25 Jahre um mindestens 50 Prozent zu verbilligen. Die Kantone sind aber frei, wo sie die Einkommensgrenze festlegen wollen.

Mehr Geld abzuholen

Damit die Kantone die zusätzliche Prämienverbilligung realisieren können, soll der Bund seine Subvention von derzeit rund 2,3 Milliarden Franken im Jahr 2006 um 100 und 2007 um weitere 100 Millionen erhöhen. Unabhängig davon ist eine jährliche Steigerung um 1,5 Prozent vorgesehen.

Der Bund trägt die Prämienverbilligung weiterhin zwei Dritteln, während die Kantone ein Drittel beisteuern. Wollen die Kantone die vollen zusätzlichen 200 Millionen abholen, müssen sie demnach selber 100 Millionen mehr einsetzen. Dabei entscheidet jeder Kanton für sich, wie weit er die Bundessubvention beansprucht.

Die SGK habe Vertrauen in die Kantone, sagte Brunner. Im übrigen sollen die Kantone nach dem Antrag der Kommission dem Bund "zur Überprüfung der sozial- und familienpolitischen Ziele" anonymisierte Angaben über die begünstigten Versicherten liefern müssen.

Keine Giesskanne...

Laut Brunner signalisierten Kantonsvertreter, dass sie mit dem Kommissionsmodell leben könnten. Zunächst hatten die kantonalen Gesundheitsdirektoren vorgeschlagen, ungeachtet des Einkommens die Kinder von der Prämie zu befreien und die Prämien aller jungen Erwachsenen (und nicht nur der Auszubildenden) auf die Hälfte zu reduzieren.

Nach dem Kantonsmodell würden die Mehrausgaben auf die Erwachsenen überwälzt, was allein wegen der Befreiung der Kinder eine Prämienerhöhung um rund 8 Prozent bedeutete. Zudem müsste der Risikoausgleich Kassen mit vielen Kindern unterstützen. Am schwersten wog in der SGK aber der Vorwurf "Giesskanne", denn auch Millionäre würden profitieren.

... und auch kein nationales Sozialziel

Nicht mehr zur Diskussion steht das vom Bundesrat vorgeschlagene gesamtschweizerische Sozialziel, das die Prämienbelastung der Familien mit Kindern auf 2 bis 10 Prozent und jene der kinderlosen Haushalte auf 4 bis 12 Prozent begrenzt hätte. Gegen dieses Modell waren die Kantone Sturm gelaufen, weil sie vorab die Kostenfolgen fürchten.

Keine Chance hatte am Ende auch, was Urs Schwaller (CVP/FR) angeregt hatte. Danach sollten bis zu landesweit einheitlichen Netto-Einkommensgrenzen die Kinderprämien gestrichen und die Prämien der jungen Erwachsenen in Ausbildung halbiert werden. Das Plenum berät in der Wintersession über die Prämienverbilligung.