<p>Bern (sda) Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Stànderates hat das Ausländergesetz verschärft. So strich sie den Rechtsanspruch auf eine Niederlassungbewilligung nach zehn Jahren. Erleichtert wird die Anstellung von Kadern und Spezialisten.
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Die SPK hat das Ausländergesetz durchberaten. Es ist behandlungsreif für den Ständerat und wird dort voraussichtlich in der Frühjahrssession 2005 traktandiert, wie Präsident Jean Studer (SP/NE) am Mittwoch mitteilte. Es kann nicht zugleich mit dem Asylgesetz behandelt werden.

Ausländergesetz und Asylgesetz sollen koordiniert werden, sagte Studer. Deshalb beschloss die SPK, sämtliche Bestimmungen über die Zwangsmassnahmen und über die vorläufige Aufnahme aus dem Ausländergesetz zu streichen. Sie verfolgt damit das Ziel, diese Themen in einem Gesetzesentwurf (im Asylgesetz) zu behandeln.

Keine Rechtsansprüche

Mit 9 zu 3 Stimmen lehnte die SPK den Rechtsanspruch auf eine Niederlassungbewilligung nach zehn Jahren ab. Sie will sicherstellen, dass jede Bewilligung nur nach Prüfung durch die Ausländerbehörden erteilt wird. Abgelehnt wurde der Rechtsanspruch auf eine Aufenthaltsbewilligung für Ehegatten und Kinder.

Mit 7 zu 3 Stimmen verworfen wurde die Auffangbestimmung für die "Sans Papiers". Nach Beschluss des Nationalrates sollen Bewilligungsgesuche von rechtswidrig Anwesenden nach vier Jahren automatisch unter Berücksichtigung der Integration und der Zumutbarkeit einer Rückkehr vertieft überprüft werden.

Keine Unqualifizierten

Erleichtert werden soll nach SPK-Entscheid der internationale Kadertransfer von Managern und Spezialisten. Ausländische Personen mit einem in der Schweiz abgeschlossenen Studium soll die Berufstätigkeit erleichtert werden, wenn diese von hohem wissenschaftlichen Interesse ist.

Abgelehnt wurde die vom Nationalrat eingefügte Bestimmung, dass Kurzaufenthalts- und Aufenthaltsbewilligungen nicht nur für qualifizierte Arbeitskräfte, sondern auch für Erntehelfer erteilt werden können. Damit würde das abgeschaffte Saisonnierstatut wieder eingeführt, sagte Studer.

Keine Sanktionen

Verzichten willl die SPK auf die vom Nationalrat eingeführte Sanktion, wonach Arbeitgeber, die ihre Sorgfaltspflicht in schwerwiegendern Weise verletzen und hiefür rechtskräftig verurteilt worden sind, für ein bis fünf Jahre von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden.