Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK) lehnt die Begrenzungsinitiative der SVP ab, welche die Kündigung der Personenfreizügigkeit mit der EU verlangt. Der Nationalrat wird sich in der Herbstsession damit befassen.

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Die SPK beantragt dem Rat mit 16 zu 8 Stimmen, Volk und Ständen die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen, wie sie am Freitag mitteilte. Kommissionspräsident Kurt Fluri (FDP/SO) sagte vor den Medien, die Argumente der Gegner und Befürworter entsprächen jenen, die bei der Masseneinwanderungsinitiative vorgebracht worden seien.

Die Initianten argumentierten, die Zuwanderung sei zu hoch. Die Schweiz sollte diese eigenständig steuern. Die Gegner sähen die bilateralen Verträge mit der EU in Gefahr und wollten Arbeitsplätze erhalten.

Auch der Bundesrat lehnt die Initiative «für eine massvolle Zuwanderung» (Begrenzungsinitiative) ab. Bei einem Ja hätte er ein Jahr Zeit, um mit der EU die Beendigung der Personenfreizügigkeit auszuhandeln. Gelingt das nicht, müsste er das Abkommen einseitig kündigen. Justizministerin Karin Keller-Sutter spricht in diesem Zusammenhang von einem «Schweizer Brexit».

Eine einseitige Kündigung entspräche einem ungeordneten Austritt aus dem bilateralen Weg, sagte sie im Juni bei der Präsentation der bundesrätlichen Botschaft. Wegen der «Guillotine-Klausel» fielen alle anderen sechs Abkommen der Bilateralen I weg.

Der Bundesrat lehnt die Initiative zwar ohne Gegenvorschlag ab, verweist in seiner Botschaft aber auf die zusätzlichen Massnahmen, die er beschlossen hat, um inländische Arbeitskräfte zu unterstützen. Dazu gehört die Überbrückungsrente für ausgesteuerte Personen über 60 Jahre.