00.060 Schuldenbremse
Die Finanzkommission hatte bereits an ihrer Sitzung vom 15./16. Januar 2001 ohne Gegenstimme beschlossen, auf die Schuldenbremse einzutreten. Am 6. Februar 2001 setzte die Kommission die Detailberatung fort. Sie orientierte damals über den Stand der Beratungen. Das Eidgenössische Finanzdepartement hatte für die Anwendung der Schuldenbremse in einer Überschusssituation noch einen zusätzlichen Bericht zu liefern. Die Kommission stellte fest, dass mit der ursprünglichen Formulierung des Bundesrates dem Parlament die Handlungsfreiheit beschnitten worden wäre, ordentliche Einnahmenüberschüsse für die Schuldentilgung einzusetzen. Die Kommission beantragt zudem, die Mitwirkungsrechte der Kantone bei künftigen Sparmassnahmen explizit zu erwähnen. Die Kommission schlägt im Weiteren formelle Verbesserungen am Gesetzesentwurf vor. Mit der Schuldenbremse wird ein Haushaltsausgleich über einen Konjunkturzyklus angestrebt. Bis zu einem Fehlbetrag von 6 % der Ausgaben sind vorübergehend auch zusätzliche Schulden möglich. Wenn der Fehlbetrag 6 % der Gesamtausgaben überschritten hat, sind Bundesrat und Parlament zu Sparmassnahmen verpflichtet. Die Kommission genehmigte ihren Antrag in der Gesamtabstimmung mit 11 zu 1 Stimme bei 1 Enthaltung.
Die Kommission tagte am Dienstag, 6. März 2001 unter dem Vorsitz von Ständerat Hansheiri Inderkum (C/UR) in Lugano. Der Ständerat wird die Schuldenbremse am 14. März 2001 als Erstrat behandeln.
Lugano, 06.03.2001 Parlamentsdienste