Vom 29. März bis 30. Juni 2004 führte die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates eine Vernehmlassung zu einer Gesetzesvorlage für die Einführung von EL für Familien durch. Mit diesem neuen Instrument auf Bundesebene soll die Armut von Familien mit Kindern gezielter als heute bekämpft werden. Die Vorlage geht zurück auf parlamentarische Initiativen der beiden Nationalrätinnen Jacqueline Fehr (00.436 n) und Lukrezia Meier-Schatz (00.437 n) Ergänzungsleistungen für Familien. Tessiner Modell", welchen der Nationalrat am 21. März 2001 in Lugano Folge gab.
Die Kommission stellte drei Modelle zur Einführung von EL für bedürftige Familien zur Auswahl. Das Modell M1 deckt das Einkommensdefizit der ganzen Familie und begünstigt vor allem Einelternfamilien mit einem Kind, aber auch Zweielternfamilien mit einem bis zwei Kindern. Das Modell M2 begünstigt vor allem Zweielternfamilien mit drei und mehr Kindern, weil es auf die Deckung der Unterhaltskosten der Kinder ausgerichtet ist. Das Modell M3, welches eine Mischung aus den Modellen M1 und M2 darstellt, begünstigt auch eher Familien mit mehreren Kindern. Die drei Modelle würden Kosten zwischen 880 und 895 Millionen Franken verursachen. Bei allen drei Modellen wird vor allem dank der Verrechnung eines hypothetischen Einkommens ein Anreiz geschaffen, neben der Kinderbetreuung einer Erwerbsarbeit nach zu gehen. Dazu gehört auch die Übernahme von Kinderbetreuungskosten.
Die Teilnehmenden waren eingeladen, sich zu sechs Fragen zu äussern und ihre Bemerkungen, Anregungen und Vorschläge zu formulieren. Insgesamt sind 76 Stellungnahmen eingereicht worden.
Eine verstärkte Bekämpfung der Familienarmut und der Kinder in Armut ist für die Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer ein grosses Anliegen. Die meisten Befürworter der vorgeschlagenen Bundesregelung legen gleichezeitig Wert darauf, dass EL für Familien als Teil eines ganzen Paketes von Massnahmen betrachtet werden müssten, welche die Verarmung von Familien verhindern oder zumindest das Armutsrisiko erheblich und dauerhaft verringern. Stichworte sind hier Förderung der familienexternen Kinderbetreuung, Steuerrabatte bzw. -abzüge, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf oder spezielle Ausbildungsmassnahmen. Auch die Kantone weisen auf die Notwendigkeit einer verstärkten Koordination der verschiedenen Massnahmen zur Bekämpfung der Familienarmut auf schweizerischer Ebene hin.
Für die Gegner stehen folgende Argumente im Vordergrund: Die zusätzlichen Kosten stünden angesichts der gespannten Finanzlage der öffentlichen Hand und der Sozialversicherungen quer in der Landschaft. Die Armutsbekämpfung sei keine Bundesaufgabe, der Bund habe hier lediglich eine subsidiäre Aufgabe. Eine Diskussion über EL auf Bundesebene dürfe - wenn überhaupt - erst geführt werden, wenn eine globale Strategie zur Entlastung von Familien mit Einbezug der Kantone und der Gemeinden erarbeitet sei. Auch seien zuerst andere Massnahmen beispielsweise zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ergreifen. Die EL für Familien würden auch dem Prinzip der Eigenverantwortung widersprechen.
Die Arbeitnehmerverbände fordern zwar auch Massnahmen zur Bekämpfung der Familienarmut, sprechen sich bei den Massnahmen aber für andere Prioritäten aus. Nur der Schweizerische Berufsverband der Soziale Arbeit unterstütz vorbehaltlos eine Bundesregelung. KV, Travail.Suisse und Syna möchten in erster Linie eine erhebliche Verbesserung bei den Kinderzulagen sowie den Ausbau der Ausbildungsmöglichkeiten und des ausserhäuslichen Kinderbetreuungssystems. Für den SGB haben 1. Priorität existenzsichernde Löhne und die Lohngleichheit zwischen Mann und Frau, 2. Priorität eine wesentliche Erhöhung der Kinderzulagen, 3. Priorität die Befreiung der Kinder von den Krankenklassenprämien und erst in 4. Priorität EL für Familien.
Mehr als 65 Prozent der Vernehmlassungsteilnehmer stimmen einer bundesrechtlichen Regelung ganz oder teilweise zu, darunter die Hälfte der Kantone, die Konferenz der kantonalen Sozialdirektoren (SODK), der Schweizerische Städteverband, der Schweizerische Gemeindeverband, die CVP, EVP, Grüne und SPS, und fast alle Organisationen, die sich mit familien-, frauen- und und kinderpolitischen Fragen beschäftigen.
Eine grosse Mehrheit befürwortet ein Rahmengesetz anstelle einer umfassenden Bundesregelung oder eines Subventionsgesetzes, um den Kantonen gewisse Freiheiten zu belassen, die Ausgestaltung der EL für Familien ihren spezifischen Verhältnissen anzupassen. Ebenfalls begrüsst eine grosse Mehrheit, dass den EL für Familien ein weit gefasster Familienbegriff zugrunde gelegt wird. Hier wird allerdings auch die Befürchtung geäussert, dass die Anwendung dadurch verkompliziert würde.
Mit wenigen Ausnahmen befürworten alle Vernehmlassungsteilnehmer, dass die bundesrechtlichen Hilfen an arme Familien ähnlich ausgestaltet würden wie die EL, welche an AHV- und IV-Rentenberechtigte ausgerichtet werden. Zahlreiche Kantone befürworten das System der EL auch, weil sie die von vielen Bezügerinnen und Bezügern als demütigend empfundene Sozialhilfe ersetzen könnten. Damit könnten die Bezügerinnen und Bezüger auch aus einer oft als ausweglos erlebten Situation, welche die ökonomische und die persönlichen Umstände weiter verschlechtern, herausgeführt werden. Die Gegner sind der Ansicht, dass das EL-System für Personen im Ruhestand oder für solche mit einer aus gesundheitlichen Gründen eingeschränkten Arbeitsfähigkeit geschaffen wurde und Familien ganz andere Bedürfnisse hätten. Deshalb wäre es besser, für finanzielle Hilfen an bedürftige Familien auf ein anderes System zurück zu greifen.
Von den verschiedenen Leistungsmodellen wird mehrheitlich das Modell M1 bevorzugt, weil es für Einelternfamilien mit besonders hohem Armutsrisiko besser geeignet sei, oder weil es die Einkommenslücke der ganzen Familie abdecke und die Kinderkosten vor allem durch Kinderzulagen zu decken seien, oder auch, weil bei diesem Modell die Mietkosten berücksichtigt werden. Das Modell M2, welches vorwiegend auf Zweielternfamilien mit vielen Kindern ausgerichtet ist, wird wenig gewählt. Das Modell M3 hingegen, welches aus Elementen der beiden anderen Modelle besteht, wird von einem Viertel der Teilnehmer bevorzugt. Seine Befürworter sind vornehmlich der Ansicht, dass es weniger auf einen speziellen Familientypus ausgerichtet sei und die Kinderarmut wirksamer bekämpfe.
Auch die Anrechnung eines hypothetischen Einkommens wird mehrheitlich unterstützt. Es wird aber auch kritisiert, dass damit nicht in jedem Fall der Lebensbedarf der Familie gedeckt werde. Abgesehen von zwei begrüssen alle Vernehmlassungsteilnehmer den Vorschlag, Kinderbetreuungskosten zu vergüten.
Eine Mehrheit begrüsst auch die vorgeschlagene Aufteilung der Kosten, die zu 5/8 vom Bund und zu 3/8 von den Kantonen getragen werden müssten. Manche weisen jedoch darauf hin, dass die Beiträge der Kantone nicht höher angesetzt werden dürfen, weil sie sonst nicht mehr tragbar wären. Die Gegner dieses Verteilschlüssels sind hauptsächlich der Ansicht, dass der Bund die ganzen Kosten übernehmen sollte oder auch, dass die Beiträge der Kantone den Einsparungen bei der Sozialhilfe entsprechen sollten.
Eine sehr grosse Mehrheit findet, dass die Finanzierung des Bundesbeitrages an die ELF mit allgemeinen Steuermitteln ein wesentliches Merkmal von Bedarfsleistungen sei und eine grundlegende Voraussetzung, um in Betracht ziehen zu können, solche Leistungen nicht zu exportieren. Die Gegner dieser Finanzierungsart befürchten, dass sie zu neuen Steuern oder anderen Abgaben führe, welche den Mittelstand benachteiligen könnte.
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates wird ihre Beratungen zu den EL für Familien wieder aufnehmen, wenn die Resultate der Volksabstimmung über die NFA bekannt sind.
Anhang:Zusammenfassung der Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens zum erläuternden Bericht zu den Parlamentarischen Initiativen Ergänzungsleistungen für Familien. Tessiner Modell (Fehr Jacqueline und Meier Schatz)
Bern, 18.10.2004 ParlamentsdiensteNationalrätin Christine Goll, Tel. G. 01 266 52 32 , Mobil 079 501 20 70
Nationalrat Stéphane Rossini, Mobil 079 628 88 17
Urs Hänsenberger, Kommissionssekretär, Tel. 031 324 01 47