Die GPK-N hat an ihrer Plenarsitzung ihren Bericht über die Informationspolitik des EDA im Zusammenhang mit der im Frühjahr 2002 erfolgten Abberufung des Schweizer Botschafters in Berlin verabschiedet. Dieser Bericht erläutert die damaligen Vorfälle und weist auf die vom Departement begangenen Fehler im Informationsmanagement und im Medienumgang hin. Die GPK-N schlägt Möglichkeiten zur Verbesserung der Informationspolitik der Behörden vor. Ferner hat die Kommission beschlossen, auf eine Aufsichtseingabe der Sozialdemokratischen Partei der Schweiz betreffend die Verteilung der überschüssigen Goldreserven der SNB einzutreten. Schliesslich sprach sie sich dafür aus, den Bericht der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle über Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht zu veröffentlichen.

Im Frühjahr 2002 stand der Schweizer Botschafter in Berlin, Thomas Borer, im Mittelpunkt verschiedener Presseberichte, die ihm eine aussereheliche Affäre unterstellten. Diese Enthüllungen lösten eine grosse Medienkampagne aus, die schliesslich zur Abberufung und zum Rücktritt des Botschafters führten. In ihrem heute veröffentlichten Bericht («Informationstätigkeit des Departementes für auswärtige Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Abberufung des Schweizer Botschafters in Deutschland im Frühjahr 2002») rekonstruiert die GPK-N den Verlauf der Ereignisse, um die seinerzeitige Rolle des EDA im Bereich der Information und Kommunikation zu beurteilen.

Die Kommission ist der Auffassung, dass das Informationsmanagement und der Medienumgang des EDA in dieser Angelegenheit fehlerhaft waren. Darauf lassen sich zum grossen Teil die sowohl inhaltlich als auch formell widersprüchlichen Aussagen zurückführen, welche das EDA während der ganzen Affäre verlauten liess. Während der damalige Departementsvorsteher sich von Anfang an unter Verweis auf die Privatsphäre des Botschafters davor hütete, allzu viele Kommentare abzugeben, gab sein Informationschef den Medien, vor allem der Boulevardpresse, bereitwillig und teils gar vorschnell Auskunft. Die Kommission ist der Auffassung, dass die Information des EDA durch ihre Zwiespältigkeit die Polemik eher anfachte als eindämmte.

Es liegt zwar auf der Hand, dass die Informationstätigkeit des EDA in dieser Sache mangelhaft war, doch möchte die Kommission auch betonen, dass der Medienwirbel, den diese Angelegenheit auslöste, in keinem Verhältnis mit der eigentlichen Bedeutung der Ereignisse stand. Die Kommission ist der Meinung, dass diese Affäre im Grunde nur von geringem Interesse für die Öffentlichkeit war, dass deren Echo in den Medien aber bezeichnend für die Entwicklung der Beziehungen zwischen den Medien - besonders der Sensationspresse - und den politischen Behörden ist. In den Augen der Kommission müssen der Bundesrat und seine Verwaltung angesichts der Medienentwicklung, welche durch Schnelligkeit, Personalisierung und Spektakel auf Kosten der Qualität und des Inhalts geprägt ist, ihre Rolle und Praxis im Bereich der Information und Kommunikation neu definieren und ihre - zuweilen sehr engen - Kontakte zu den Medien klären.

Die GPK-N fordert den Bundesrat und die Verwaltung auf, ihre Informationstätigkeit auf die für das Verständnis der Regierungsgeschäfte wesentlichen Aspekte zu konzentrieren. Die Kommission erwartet von den Behörden auch eine Rückkehr zu einer gewissen Nüchternheit und zur Fähigkeit, dem Medienwirbel standhalten zu können.

Im Weitern setzte die Kommission sich in Anwesenheit der Vorsteherin des EDA mit der Visa-Problematik im EDA auseinander. Die Kommission informierte sich eingehend über die der Bundesanwaltschaft überwiesenen Fälle, in denen den Schweizer Vertretungen im Ausland Korruption bei der Visa-Erteilung vorgeworfen wurde. Sie stellt fest, dass das konsularische Personal bei der Visa-Erteilung einem Druck ausgesetzt ist. In gewissen Ländern kommt es nicht selten vor, dass die Gesuchsteller den Angestellten des EDA, um auf ungebührliche Weise zu einem Visum zu gelangen, Geld oder Geschenke anbieten oder auf sie physischen oder psychischen Druck ausüben. Die Kommission stellte fest, dass das EDA sich dieser Probleme und Risiken bewusst ist. Das EDA hat der GPK-N die Massnahmen aufgezeigt, die es auf diesem Gebiet zu ergreifen gedenkt, um der Problematik zu entgegnen. Die Kommission bestand vor allem darauf, dass die Missionschefs ihre Kontrollaufgaben in diesem Bereich klarer wahrnehmen. Die Kommission hat beschlossen, diese Angelegenheit und die Wirksamkeit der ergriffenen Massnahmen im Herbst 2005 erneut zu beurteilen.

Mit 10 zu 6 Stimmen sprach die Kommission sich dafür aus, auf eine Aufsichtseingabe der Sozialdemokratischen Partei der Schweiz einzutreten. Diese verlangt, dass die GPK-N die Rechtmässigkeit des Entscheids des Bundesrates vom 2. Februar 2005 betreffend die Verteilung der überschüssigen Goldreserven der Schweizerischen Nationalbank prüft. Die Kommission ist der Auffassung, dass diese Eingabe nicht zum vornherein unbegründet ist und dass ihre Behandlung grundsätzlich in die Zuständigkeit der Kommission fällt. Die GPK-N beauftragte die Subkommission EFD/EVD, die Aufsichtseingabe zu prüfen und ihr zu gegebener Zeit einen Vorschlag zu unterbreiten.

Schliesslich hat die GPK-N beschlossen, den Bericht der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle (PVK) über die Evaluation der Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht (mit Materialienband) zu veröffentlichen und ihn der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats (SPK-N) im Hinblick auf die Differenzbereinigung bei der Revision des Ausländergesetzes (02.024) und des Asylgesetzes (02.060) zur Verfügung zu stellen.

Die GPK-N hat bisher vom Bericht der PVK lediglich Kenntnis genommen und noch keine Auswertung des Inhalts vorgenommen. Die GPK-N wird zu einem späteren Zeitpunkt hierzu einen Bericht mit ihren politischen Schlussfolgerungen und Empfehlungen veröffentlichen.

Die Kommission hat am 7. April 2005 unter dem Vorsitz von Nationalrat Hugo Fasel (Grüne/FR) und in teilweiser Anwesenheit von Bundesrätin Micheline Calmy-Rey in Bern getagt.

Bern, 08.04.2005    Parlamentsdienste