Die SPK-N hat mit 11:5 Stimmen bei 4 Enthaltungen beschlossen, die Behandlung der Volksinitiative Volkssouveränität statt Behördenpropaganda" (05.054) zu sistieren, bis ein Erlassentwurf zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative von Didier Burkhalter (FdP, NE)(04.463 Rolle des Bundesrates bei Volksabstimmungen) dem Nationalrat als indirekter Gegenentwurf zur Volksinitiative unterbreitet werden kann. Die Staatspolitischen Kommissionen beider Räte haben bei der Vorprüfung dieser parlamentarischen Initiative, welche die rechtliche Verankerung einer aktiven und objektiven Informationspolitik der Bundesbehörden vor Volksabstimmungen verlangt, zugestimmt (vgl. auch Pressemitteilungen der SPK-N vom 28. Januar 2005 und der SPK-S vom 28. April 2005). Die SPK hat heute den Auftrag zur Erarbeitung der entsprechenden Regelungen erteilt. Ein Erlassentwurf soll dem Nationalrat spätestens bis zur Wintersession 2006 gleichzeitig mit dem Antrag auf Verlängerung der Frist für die Behandlung der Volksinitiative unterbreitet werden. Dieses Verfahren soll ermöglichen, dass Volk und Stände in Kenntnis der gesetzgeberischen Absichten der Bundesversammlung im Bereich der Behörendeinformation über die Volksinitiative abstimmen können.
Im Weiteren hat sich die SPK mit 16:8 Stimmen gegen eine parlamentarische Initiative der Sozialdemokratischen Fraktion ausgesprochen, welche die Zeitungszustellung durch die Post am Erscheinungstag garantieren will (04.482 n). Die Initianten wollen im Postgesetz verankern, dass die Post die Zustellung von abonnierten Tageszeitungen am Erscheinungstag gewährleistet und sie diese Zustellung soweit möglich und sinnvoll mit den öffentlichen Verkehrsmitteln vornimmt. Die Kommission erachtet dies als unnötige Überreglementierung, zumal nur gerade etwa zwei Prozent der von der Post zugestellten Zeitungen nicht am Erscheinungstag verteilt werden können. Die im August 2004 von der Post vorgenommene Neuorganisation der Zeitungstransporte hat zwar für einzelne Abonnenten eine Verschlechterung gebracht, insgesamt haben jedoch mehr Personen von Verbesserungen profitiert. Die Minderheit erachtet es jedoch insbesondere aus regionalpolitischen Gründen als unabdingbar, dass die Leute überall in der Schweiz am Erscheinungstag die Zeitung im Briefkasten haben.
Die SPK des Ständerates hatte am 26. August 2005 mit 6:3 Stimmen einer parlamentarischen Initiative von Ständerat Carlo Schmid Folge gegeben, welche eine Ergänzung des Parlamentsgesetzes verlangt, wonach die Mitglieder der Bundesversammlung auch die beruflichen Tätigkeiten und Mandatsverhältnisse ihrer Ehegatten und Lebenspartnerinnen und -partner im öffentlichen Register der Interessenbindungen offenlegen sollten (05.403 s). Die SPK des Nationalrates verweigert ihre zur Ausarbeitung einer entsprechenden Gesetzesvorlage notwendige Zustimmung mit 14:4 Stimmen bei 4 Enthaltungen. Der anvisierte Personenkreis der Lebenspartnerinnen und -partner lässt sich offensichtlich nicht mit hinreichender Klarheit rechtlich definieren. Während für die Ratsmitglieder zu Recht weitgehende Offenlegungspflichten gelten sollen, liesse sich der von der Initiative vorgesehene Eingriff in die Privatsphäre von Personen, die nicht Mitglieder einer Bundesbehörde sind, nicht rechtfertigen.
Die Kommission tagte am 3./4. November 2005 in Bern unter der Leitung von Nationalrat Hermann Weyeneth (SVP/BE).
Bern, 04.11.2005 Parlamentsdienste