Die Kommission folgte im Bereich der Alkoholwerbung dem Nationalrat. Danach sollen wie die SRG auch alle sprachregionalen und nationalen Fernsehsender (z.B. Star TV, Viva/Swizz, Presse TV, Teleclub) einschliesslich der ausländischen Programm- und Werbefenster (z.B. Sat 1 RTL, M 6) keine Werbung für alkoholische Getränke machen dürfen. Das Werbeverbot für Wein und Bier gilt demgegenüber nicht für Radioveranstalter sowie für regionale Fernsehveranstalter.
Die Forschung über die Nutzung von Radio- und Fernsehprogrammen (Publikumsforschung) wurde bisher von der SRG betrieben. Diese auch für die privaten Radio- und Fernsehveranstalter wichtige Nutzungsforschung soll einem Vorschlag des Nationalrates folgend neu einer von der SRG, den Veranstaltern und der Werbebranche unabhängigen Stiftung übertragen werden. Sie hat dafür zu sorgen, dass die schweizerischen Programmveranstalter und die wissenschaftliche Forschung über hinreichende Daten zur Radio- und Fernsehnutzung verfügen. Damit stimmte die Kommission in leicht modifizierter Form den Beschlüssen des Nationalrates zu.
Entgegen dem Nationalrat, welcher den privaten Radio- und Fernsehveranstaltern mit Leistungsauftrag einen festen Anteil von 4% der jeweiligen Empfangsgebühren entrichten will, beharrt die Kommission auf einer flexibleren Lösung. Danach sollen die Radioveranstalter 3 bis 5 % der Radioempfangsgebühren und die Fernsehveranstalter 3 bis 5 % der Fernsehempfangsgebühren erhalten.
Indem die Kommission beschloss,, dass der Bund die Kosten für das Auslandangebot der SRG (heute v.a. Swissinfo) mindestens zur Hälfte tragen soll, ging sie über den nationalrätlichen Vorschlag hinaus. Dieser sah vor, dass der Bund lediglich die Hälfte dieser Kosten übernehmen soll.
Schliesslich hat die Kommission im Gegensatz zum Nationalrat darauf verzichtet, eine Höchstzahl von Konzessionen pro Veranstalter festzulegen. Im Bereich der Aufsicht soll überdies kein Ausbau der Kompetenzen der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen(UBI) betreffend Werbung und Sponsoring erfolgen. Deren Zuständigkeit soll auf die redaktionellen Inhalte von Sendungen beschränkt bleiben.
Von den ursprünglich 18 Differenzen verbleiben nach den Beratungen noch deren 8.
Die Kommission verabschiedete zudem eine Interpellation zur Zukunft des Binnengüterverkehrs in der Schweiz. Die KVF unterstreicht damit ihren Willen, dass dieses Thema in der kommenden Wintersession im Plenum gebührend diskutiert werden soll.
Die Kommission tagte unter dem Vorsitz von Ständerat Rolf Escher und in teilweisem Beisein von Bundesrat Moritz Leuenberger in Bern.
Bern,
11.11.2005 Parlamentsdienste