Die GPK-N beurteilt die Rüstungsbeschaffung als nicht zufriedenstellend. Sie bedauert die fehlenden Kriterien, um die Verträglichkeit mit der schweizerischen Aussenpolitik zu beurteilen, und fordert den Bundesrat auf, eine klare Strategie für die Rüstungsbeschaffung auszuarbeiten. Ferner fordert sie eine Verbesserung der Transparenz und eine stärkere Berücksichtigung der Kostendimension.

Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates (GPK-N) hat heute ihren Bericht zur Rüstungsbeschaffung im VBS veröffentlicht. Der Bericht basiert auf einer Evaluation der parlamentarischen Verwaltungskontrolle (PVK), die ebenfalls heute veröffentlicht wurde. Da die Rüstungsbeschaffungen wiederholt Kontroversen ausgelöst hatten, beauftragte die GPK-N die PVK 2006, eine Evaluation vorzunehmen.

Die Kommission weiss die Leistung der Armasuisse zu würdigen. Sie hat dennoch festgestellt, dass in mehreren Bereichen noch beträchtliches Verbesserungspotential besteht.

Ausarbeitung einer klaren Strategie für die Rüstungsbeschaffung

Die GPK-N kommt in ihrem Bericht zum Schluss, dass klare strategische Weisungen im Bereich der Rüstungsbeschaffung fehlen. Für die Kommission zeigt sich dieser Mangel insbesondere dann, wenn es sich um die Einfuhr von Rüstungsmaterial aus Ländern handelt, die sich im Kriegszustand befinden oder systematisch die Menschenrechte verletzen. Bis anhin gibt es keine Vorschriften, die festlegen, anhand welcher Kriterien die „aussenpolitische Verträglichkeit“ eines Anbieters oder seines Herkunftslandes gemessen wird. Zudem existiert keine Länderliste, die als Referenz dienen könnte.

Im Weiteren fehlen Weisungen darüber, in welchen Situationen die Interessen der inländischen Industrie aus sicherheitspolitischen Gründen bevorzugt behandelt werden sollten, um eine ausreichende schweizerische Industriebasis zu erhalten.

Die GPK-N fordert den Bundesrat deshalb auf, eine Strategie für die Rüstungsbeschaffung auszuarbeiten, die diesen Punkten Rechnung trägt, und diese in der Folge den zuständigen parlamentarischen Kommissionen (Sicherheitspolitische Kommissionen, Aussenpolitische Kommissionen und Geschäftsprüfungskommissionen) zu unterbreiten.

Grundsatz der Transparenz

In Bezug auf die Vergabeverfahren konnte die Kommission feststellen, dass armasuisse objektive Kriterien sowie strukturierte Bewertungsinstrumente einsetzt. Hingegen werden die Anbieter nicht immer ausreichend über den Verfahrensverlauf, namentlich die verschiedenen Schritte im Auswahlverfahren sowie die Bewertungskriterien und ihre Gewichtung, informiert. Die GPK-N misst dem Grundsatz der Transparenz grosse Bedeutung zu und fordert deshalb den Bundesrat auf, die nötigen Verbesserungen vorzunehmen.
Zudem fordert die Kommission eine Überprüfung der Bestimmungen zum Rechtsschutz. Das geltende Beschaffungsrecht schliesst Rekurse für den finanziell bedeutendsten Teil der Vergaben im Rüstungsbereich aus.

Stärkere Kostenorientierung im Management

Nach Ansicht der GPK-N wird die Kostendimension bei der Ausarbeitung der Pflichtenhefte sowie der Evaluation der Offerten nicht genügend berücksichtigt. Die Pflichtenhefte sind zu spezifisch, was zum einen die Kosten erhöht und zum anderen die Gefahr eines Monopols verschärft. Zudem kann der Bereich Verteidigung des VBS laufend neue Forderungen in die Pflichtenhefte aufnehmen. Nach Auffassung der Kommission ist zu überprüfen, ob die Pflichtenhefte zu einem früheren Zeitpunkt des Beschaffungsprozesses «eingefroren» und der Einfluss der Nutzer auf die ersten Projektphasen beschränkt werden könnte.
Ferner ist die Kommission der Ansicht, dass Management und Controlling auf der Führungsebene der armasuisse verstärkt auf die Kosten ausgerichtet sein müssen. Es ist wichtig, dass die Führungsebene der armasuisse klare projektspezifische Vorgaben ausarbeitet, um Laufzeit und Kosten der Projekte zu optimieren.

Die GPK-N richtete acht Empfehlungen an den Bundesrat und erwartet seine Stellungnahme bis Ende März 2008.

Zudem überwies die Kommission ihren Bericht den Sicherheitspolitischen Kommissionen beider Räte zur Kenntnisnahme.

Die Kommission tagte am 23. November 2007 unter dem Vorsitz von Nationalrat Jean-Paul Glasson (FDP, FR) in Bern.

 Bern, 23. November 2007 Parlamentsdienste